Berufsunfähigkeitsversicherung: Als Sonderausgabe absetzbar

Leider gehört Ihre private Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zu den unbeschränkt abzugsfähigen Werbungskosten. Dennoch können Sie die Prämien in Ihrer Steuererklärung geltend machen - und zwar als Sonderausgaben.

Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen

Unternehmer und Arbeitnehmer haben häufig eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Die Prämien hierfür können sie als Sonderausgaben in ihren Steuererklärungen geltend machen.

Hinweis: Werbungskosten mindern in voller Höhe das zu versteuernde Einkommen. Bei Sonderausgaben sind demgegenüber bestimmte Höchstgrenzen zu beachten.

Beschränkte Abzugsfähigkeit der Prämien für die Berufsunfähigkeitsversicherung

Zahlreiche Versicherungsprämien können Sie im Rahmen Ihrer
Steuererklärung als Sonderausgaben berücksichtigen, beispielsweise die
Prämien für die private Haftpflichtversicherung, die private
Unfallversicherung, die private Pflegeversicherung und eben auch die
private Berufsunfähigkeitsversicherung. Leider können Sie nicht
sämtliche Prämien von der Steuer absetzen, da Sonderausgaben nur
beschränkt – bis zu bestimmten Höchstgrenzen – berücksichtigt werden.

Zunächst unterliegen die Sonderausgaben einem sogenannten Vorwegabzug in Höhe von 3.068 Euro pro Person. Anschließend wird ein Grundhöchstbetrag in Höhe von 1.334 Euro bei Ehepaaren zum Ansatz gebracht. Schließlich wird ein sogenannter Restabzug ermittelt, der 50 Prozent der ersten Zwischensumme ausmacht, höchstens allerdings 50 Prozent vom Grundhöchstbeitrag.

Keine Abzugsfähigkeit bei einem Überschreiten der Höchstgrenzen

Bedingt durch diese Berechnungsweise können Sie Ihre Prämien für die Berufsunfähigkeitsversicherung dann nicht von der Steuer absetzen, wenn die Höchstbeträge bereits durch andere Versicherungen ausgeschöpft werden.

Die Beträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung vollständig von der Steuer absetzen

Lösung des Problems: Wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung in Ihren Rürup-Vertrag mit einbinden, ist die Berechnung eine vollkommen andere. Im Rahmen eines Rürup-Vertrages können Sie 74 Prozent von 20.000 Euro (Ehepaare 40.000) von der Steuer absetzen.

Hinweis: Der hier angegebene Prozentsatz bezieht sich auf das Jahr 2012. Er erhöht sich jedes Jahr um 2 Prozent.

Eine Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige interessant, kommt aber unter bestimmten Bedingungen auch für Arbeitnehmer in Betracht – etwa wenn die Sonderausgaben-Höchstbeträge ausgeschöpft sind und/oder die Beiträge für die private Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer abgesetzt werden sollen.