Der Fall: Ein Versicherter hatte bei Antragstellung mehrfache ärztliche Behandlungen wegen Rückenbeschwerden, sonstige Krankheiten der Wirbelsäule sowie Verstauchung und Zerrung der Halswirbel nicht angegeben. Wie in solchen Fällen üblich, musste die Versicherung auch in diesem Fall keinen Cent an den Versicherten zahlen.
Tipp: Vorerkrankungen müssen immer angegeben werden. Es ist sinnvoller, wenn Sie einen Risikozuschlag akzeptieren. Ansonsten laufen Sie Gefahr, im Ernstfall ohne Versicherungsschutz dazustehen.