Berufsunfähigkeit – was die abstrakte Verweisung für Sie bedeutet

Der Unterschied zwischen "abstrakter" und "konkreter" Verweisung bei Berufsunfähigkeit wirkt sich in erster Linie auf die Voraussetzungen der Leistung aus. Hier ist die "abstrakte" Verweisung strenger. Doch der Versicherer muss hier seinerseits bestimmte Kriterien anwenden, um eine zumutbare Verweisung zu erreichen. Was Sie bei einer "abstrakten" Verweisung beachten sollten, erfahren Sie hier.

Wie "abstrakte" Verweisung angewendet wird
Im Falle der konkreten Verweisung sucht sich der Versicherte die Tätigkeit meist selbst aus und insofern ist in der Regel auch mit seinem grundsätzlichen Einverständnis zu rechnen. Daher bedarf es hier kaum Kriterien, nach denen eine solche Verweisung vorgenommen werden kann.

Die abstrakte Verweisung umfasst hingegen auch Streitfälle, sodass es geraten ist, die Kriterien, die bei der Verweisung angewendet werden, genauer zu beleuchten. Zunächst einmal geht es um die fachliche Qualifikation. Ein Bäcker kann nicht auf den Beruf des Müllers verwiesen werden, weil beide Teil der Produktionskette von Brot sind. Ebenso kann ein Versicherungsvertreter, der aus gesundheitlichen Gründen kein Auto mehr fahren kann, nicht an beliebiger Stelle in einem Versicherungsunternehmen arbeiten.

Bei der Verweisung zählt mehr als nur das fachliche Können
Andererseits ist von der bloßen Qualifikation her ein Chefarzt der Herzchirurgie natürlich ebenso in der Lage eine Hausarztpraxis zu übernehmen, wie der Versicherungsvertreter grundsätzlich in seinem Unternehmen die Post verteilen kann. Dennoch können beide nicht auf diese Tätigkeiten verwiesen werden, weil sie ihrem Status nicht gerecht werden.

Grundsätzlich ist bei der Verweisbarkeit auch die soziale Stellung zu berücksichtigen. Diese muss gewahrt bleiben, das heißt, es muss in der neuen Tätigkeit ein vergleichbares Einkommen zu erzielen sein. Abschläge von bis zu 20 Prozent gelten hierbei noch als akzeptabel. Ebenso sollte das allgemeine Ansehen gewahrt bleiben und dieses wäre in den Beispielfällen gerade fraglich.

Tipp: Nur bei wenigen Versicherungsformen ist das genaue Studium der Versicherungsbedingungen so wichtig, wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Es ist zwar damit zu rechnen, dass die Möglichkeit zur abstrakten Verweisung sich auch in der Höhe der Prämie niederschlägt und diese senkt, doch lässt sich die Arbeitsmarktsituation nicht immer einkalkulieren und ist einmal eine Verweisung erfolgt, ist nicht mehr mit einer Leistung zu rechnen. Dies gilt es vor allem im Beratungsgespräch zu bedenken.