Berliner Ethik-Unterricht verstößt nicht gegen die Verfassung
Lesezeit: < 1 MinuteDas Bundesverfassungsgericht sah dies anders (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 15.03.2007, Aktenzeichen: 1 BvR 2780/06). Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass der verpflichtende Ethik-Unterricht legitime Zwecke verfolge und dazu diene, Minderheiten zu integrieren und Grundwerte zu vermitteln. Außerdem würden durch einen gemeinsamen Ethik-Unterricht das Verständnis und der Dialog zwischen den Kulturen und Religionen gestärkt. Es sei nicht zu erwarten, dass diese Inhalte in einem konfessionellen Religionsunterricht in gleicher Weise vermittelt werden könnten. Auch werde den Schülern die Teilnahme am freiwilligen Religionsunterricht nicht unzulässig erschwert, denn er bedeute nur eine geringe zeitliche Mehrbelastung der Kinder und überschneide sich nicht mit dem übrigen Unterricht.
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