Berechnen Sie die Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber

Ein Arbeitgeber muss die Lohnnebenkosten seiner Arbeitnehmer anteilig übernehmen. Was Lohnnebenkosten genau sind, wie Deutschland im europäischen Vergleich da steht und wie Sie herausfinden, wie viele Lohnnebenkosten von Ihrem Gehalt abgehen, erfahren Sie hier.

Es wird zunächst einmal zwischen dem normalen Arbeitslohn und den Lohnnebenkosten unterschieden. Die Lohnnebenkosten (auch bekannt als Personalzusatzkosten) sind im Grunde die Zusatzkosten neben dem normalen Brutto-Gehalt, die der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer tragen muss. Die Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber beziehen sich unter anderem auf Sozialbeiträge, Weiterbildungskosten oder Ausbildungskosten oder sonstige Zahlungen wie Berufskleidungskosten.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Sozialbeiträge zu bezahlen, allerdings nur die gesetzlichen, zur Zahlung der tariflichen Sozialbeiträge (z. B. Weihnachtsgeld) ist er nicht verpflichtet. Diese Gesamtsozialversicherungsbeiträge werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.

Wie hoch sind die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber

Die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber variieren von Bundesland zu Bundesland und sind auch auf europäischer Ebene recht unterschiedlich. Für das Jahr 2014 gelten folgende Richtwerte, die auf das Brutto-Gehalt angerechnet werden: Der Beitrag zur Krankenversicherung beträgt 7,3 %, zur Pflegeversicherung 1,025, zur Rentenversicherung 9,45 % und zur Arbeitslosenversicherung 1,5 %. Dies ergibt einen Gesamtwert der Lohnnebenkosten der Arbeitgeber von 19,275 %.

Der Durchschnitt in der EU beträgt laut Eurostat 31 %. Zum Vergleich: In Österreich betragen die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber 37 %, in Dänemark 11 %, in Frankreich 49 % und in Schweden 51 %.

Wie berechnen Sie die Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber?

Möchten Sie wissen, wie hoch die Lohnnebenkosten für Ihren Arbeitgeber ausfallen? Mit einer einfachen Rechnung können Sie dies sofort herausfinden. Dazu müssen Sie nur den Dreisatz beherrschen: Nehmen Sie Ihren Stundenlohn und multiplizieren Sie diesen mit dem Anteil der Lohnnebenkosten, also der 19,275 Prozent. Das Ergebnis teilen Sie durch 100. Bei einem Stundenlohn von 13 Euro muss der Arbeitgeber also für einen Anteil von 2,51 Euro pro Stunde aufkommen. Auf einen ganzen Monat berechnet, beträgt das bei einer 40-Stunden-Woche 100,23 Euro. 

Diese Rechnung können Sie auch mit den einzelnen Leistungen durchführen. So finden Sie beispielsweise heraus, wie viel Ihr Arbeitgeber für Ihre Krankenversicherung oder Rentenversicherung zahlt. Nehmen Sie also einfach wieder den Stundenlohn von 13 Euro, multiplizieren sie diesen mit den 9,45 Prozent der Rentenversicherung und teilen Sie das durch 100. Die Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers liegen bei  1,23 Euro pro Stunde.