Beitragserhöhung in der PKV – Wann lohnt die Kündigung?

Jährlich erhöhen viele private Krankenversicherungen die Beiträge ihrer Kunden. Betroffene haben ein Sonderkündigungsrecht und können in eine andere PKV wechseln. Von einer vorschnellen Entscheidung ist jedoch abzuraten. Besonders im Hinblick auf die Altersrückstellung gilt es einiges zu bedenken.

Prämienerhöhungen sind in der privaten Krankenversicherung keine Seltenheit. Jahr für Jahr steigen die Beiträge der PKV um fünf bis sieben Prozent. Der demografische Wandel und der medizinische Fortschritt sorgen sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung (PKV) für zunehmende Kosten, sodass die Unternehmen gezwungen sind, ihre Beiträge daran anzupassen.

Hinzu kommt das Problem einer auf Billigtarife ausgerichteten Preispolitik vieler privater Krankenversicherungen, welche für zusätzliche Preissteigerungen sorgt. Den Versicherten wird im Falle der Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zugesichert. Doch nicht für jeden Betroffenen ist der Wechsel in eine alternative PKV vorteilhaft. Im Folgenden wird erläutert, welche Bedingungen berücksichtigt werden sollten.

Sonderkündigungsrecht: Kündigungsfrist beachten

Soll eine Beitragserhöhung in einer privaten Krankenversicherung erfolgen, muss der Versicherungsnehmer darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. Der Versicherte hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht und kann den Tarifvertrag in der Regel innerhalb einer Kündigungsfrist von 30 Tagen vollständig kündigen.

Die Kündigungsfrist gilt ab Erhalt der schriftlichen Ankündigung der Beitragserhöhung. Wird die Frist verpasst, ist nur noch eine ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres möglich. In diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist drei Monate.

Die Kündigung der privaten Krankenversicherung muss schriftlich erfolgen und sollte zur Sicherheit per Einschreiben versendet werden. Zudem muss die in Deutschland vorherrschende Versicherungspflicht berücksichtigt werden. Die Kündigung kann demnach nur geltend gemacht werden, sofern eine Versicherungsbestätigung der neuen Krankenversicherung beim alten Versicherer einreicht wird. Geschieht alles fristgerecht, wird die Sonderkündigung zu Beginn der Beitragsanpassung wirksam.

Regelungen zur Mitnahme der Altersrückstellung  

Sei der Gesundheitsreform 2009 gelten folgenden Regelungen zur Mitnahme der Altersrückstellung:

  • Altersrückstellungen können zu anderen Versicherungsunternehmen mitgenommen werden, jedoch nur im Umfang der Altersrückstellung des Basistarifs.
  • Beim Wechsel in den Basistarif kann die Altersrückstellung in vollem Umfang geltend gemacht werden.
  • Beim Tarifwechsel innerhalb eines Unternehmens bleibt die Altersrückstellung vollständig erhalten.

Alternativen zum Anbieterwechsel prüfen

Vor dem Hintergrund der Mitnahme von Altersrückstellungen sollten Versicherte genau abwägen, ob sich ein Wechsel zu einer anderen PKV für sie lohnt. Die Reduzierung der Altersrückstellung auf den Umfang des Basistarifs kann für Betroffene auch eine Schlechterstellung bedeuten.

Eine Alternative stellt der Tarifwechsel innerhalb des Versicherungsunternehmens dar. Bei Beitragserhöhungen bieten die Versicherer in der Regel die Möglichkeit an, einen Tarif zu den ursprünglichen Beiträgen jedoch zu niedrigeren Leistungen abzuschließen. Letztendlich liegt es im Ermessen des Betroffenen, ob die Lebenssituation Leistungseinschränkungen zulässt oder ob es sich lohnt, das ursprüngliche Leistungsspektrum zu erhalten und dafür höhere Beiträge zu zahlen.

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