Bei der falschen Pflegestufe zahlen Sie drauf

Bei Bewohnern, deren Pflegestufe im September 2006 festgestellt wurde, zahlen Sie vielleicht drauf. Oder sind Sie sicher, dass Sie bei allen Ihren Bewohnern die so genannten „verrichtungsbezogenen krankheitsspezifischen Pflegemaßnahmen" schon in der Pflegeeinstufung berücksichtigt haben? Davon ist eigentlich nicht auszugehen. Denn bei allen Bewohnern, deren Pflegestufe vor dem 01.09.2006 festgelegt wurde, konnten diese Leistungen gar nicht berücksichtigt werden.

Die falsche Pflegestufe
Erst seit der Neuregelung der Begutachtungs-Richtlinien (BPvi) spielen diese Pflegemaßnahmen bei der Pflegestufe eine besondere Rolle.

Erfassen Sie die „verrichtungsbezogene" Behandlungspflege
Es wird nicht jede behandlungspflegerische Maßnahme bei der Pflegestufe berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme verrichtungsbezogen, also in direktem Zusammenhang mit und untrennbar von einer Leistung nach § 14 Abs. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) XI ist oder in einem zeitlichen Zusammenhang damit steht.

Die Behandlungspflege muss also in Bezug zu den wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens nach SGB XI stehen und regelmäßig anfallen. Untrennbar heißt, dass ohne die behandlungspflegerische Maßnahme die Verrichtung nach SGB XI nicht möglich wäre.

Diese Verrichtungen werden angerechnet
Es gibt noch keine abschließende Richtlinie zur anrechenbaren Behandlungspflege bei der Pflegeeinstufung. Stattdessen wird derzeit auf die Rechtsprechung und die BRi zurückgegriffen. Welche Leistungen dies z.B. sind, können Sie der Übersicht entnehmen.

Übersicht: Diese Behandlungen sind bares Geld wert:

Bereich nach § 14 SGB XI Verrichtung berücksichtigte Behandlungspflege
Körperpflege Waschen oro/tracheale Sekretabsaugung
Körperpflege Duschen Einreiben mit Dermatika
Körperpflege Baden Schmerzmittelgabe, Pflegebad
Darm- und Blasenentleerung

Klistier / Einlauf, Einmalkathetisierung

Ernährung Aufnahme der Nahrung oro / tracheale Sekretabsaugung, Wechseln einer Sprechkanüle
Mobilität An- und Auskleiden An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ab Klasse 2, Schmerzmittelgabe