Beachten Sie diese Vor- und Nachteile der Einzelvertretung von Vorständen

Jeder eingetragene Verein hat etwas gemeinsam: einen im Vereinsregister eingetragenen Vorstand. Denn als juristische Person benötigt der Verein als ausführende Organe entsprechend legitimierte Vertreter. Diese werden in der Regel von der Mitgliederversammlung gewählt. In welcher Weise die einzelnen Vorstände den Verein nach außen vertreten können, ergibt sich aus der Vereinssatzung. Erfahren Sie, welche Vor- und Nachteile die Einzelvertretung von Vorständen hat.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten. Die eine ist, dass jedes Vorstandsmitglied einzeln vertretungsberechtigt ist. Die andere Möglichkeit ist dagegen, dass nur mehrere Vorstände gleichzeitig für den Verein geschäftlich tätig werden können.

Eine Frage der Praktikabilität

Beide Formen der Vertretungsregelung haben ihre Vor- und Nachteile. Wenn nur zwei Vorstände gleichzeitig für den Verein tätig werden können, bedeutet dies, dass jede Zahlungsanweisung gegenüber einer Bank jeweils doppelt gegengezeichnet werden muss. Selbst beim Gang in ein Bürogeschäft müssten theoretisch zwei Vorstandsmitglieder den Kauf gemeinsam abwickeln, wenn der Kauf des Bürobedarfs für Vereinszwecke erfolgt und die Quittung auf den Verein ausgestellt werden soll.

Besonders ärgerlich wird es, wenn von drei Vorstandsmitgliedern zwei im Urlaub sind und die Bank eine dringende fristgebundene Überweisung nicht durchführt, weil auf dem hierfür notwendigen Formular keine zweite Unterschrift vorhanden ist. In solchen Zusammenhängen führt die Einzelvertretung von Vorständen zu deutlich weniger Komplikationen.

Einzelvertretung von Vorständen ist eine Frage des Vertrauens

Umgekehrt bedeutet die Festschreibung der Einzelvertretung in der Satzung, dass fortan jedes Vorstandsmitglied für sich allein im Namen des Vereins Verträge abschließen kann. Auch hier kann es zu Problemen kommen, wenn ein Vorstandsmitglied aus Geldnot oder Habgier Vermögen des Vereins für eigene Zwecke verwendet.

Für den Fall, dass der Kassenwart des Vereins in dieser Weise verfährt, kann es zudem dazu kommen, dass der Fehlbetrag lange Zeit unentdeckt bleibt. Bei vielen Vereinen sammeln sich über die Jahre durchaus beträchtliche Mengen an Geld auf den Konten an. Hier wird möglichem Missbrauch durch die Festschreibung einer Einzelvertretung Tür und Tor geöffnet.

Außerdem sollte man als Verein immer in die Zukunft denken. Selbst wenn nämlich der derzeitige Vorstand das volle Vertrauen des gesamten Vereins genießt, muss dies für die nächste Generation von Vorständen nicht zwangsläufig auch gelten. 

Den Mittelweg wählen

Glücklicherweise besteht die rechtliche Möglichkeit, beiden Problemfeldern in ausreichender Weise gerecht zu werden. Die Lösung liegt in einer beschränkten Form der Einzelvertretung von Vorständen. Am einfachsten ist diese so durchzuführen, dass die Einzelvertretung bis zu einer bestimmten Summe möglich ist.

Auf diese Weise können Einkäufe des regelmäßigen Bedarfs, Pachtzahlungen und kleinere Überweisungen von einzelnen Vorstandsmitgliedern vorgenommen werden. Die genaue Höhe des Betrages sollte sich dabei nach den Erfordernissen des jeweiligen Vereins richten.