Beachten Sie diese Änderungen im Verbraucherrecht zu Pauschalreisen

Obwohl gerade im Urlaub die meisten Deutschen großen Wert auf Individualität legen, werden Pauschalreisen immer beliebter. Sie sind einfach zu organisieren und bieten Sicherheit bei unvorhergesehenen Ereignissen. Erfahren Sie hier mehr über die neuen Veränderungen im Verbraucherrecht zu Pauschalreisen.

In seinem Urteil vom 9.12.2014 (Az X ZR 85/12 u.a.) hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe der Klage von Verbraucherschützern stattgegeben. Diese hatten sich gegen die bei Reiseveranstaltern weit verbreitete Praxis gewehrt, bei Pauschalreisen 40 Prozent des Reisepreises als Anzahlung zu verlangen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatten gegen mehrere Reiseunternehmen Klagen eingereicht, die 25 bis 40 Prozent Anzahlung verlangten.

In ihrem Urteil haben die Richter entschieden, dass die Höhe der Anzahlung maximal 20 Prozent betragen darf und nur in begründeten Ausnahmefällen höher ausfallen darf. Die Verbraucherzentralen begrüßten diese Änderungen im Verbraucherrecht und nannten sie einen Sieg für die Kunden, da sie dem Wucher mit den horrenden Anzahlungen ein Ende bereiten.

Wird nun bei der Buchung von Pauschalreisen eine höhere Anzahlung verlangt, muss der Reiseveranstalter diese begründen können. Eine solche Begründung wäre zum Beispiel der Fakt, dass der Reiseveranstalter sofort die Kosten für den Flug oder das Hotel bezahlen muss.

Welche weiteren Änderungen im Verbraucherrecht zu Pauschalreisen ergaben sich im Zusammenhang mit dem Urteil?

Im Zusammenhang mit dem Urteil vom 9. Dezember 2014 beschäftigte sich der BGH auch mit den Stornokosten bei Pauschalreisen. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Reiseveranstalter waren pauschale Kosten für einen Reiserücktritt festgelegt. Die Höhe der Kosten richtet sich dabei nach der Anzahl der bis zum Reisebeginn verbleibenden Tage.

Je kürzer die Zeit bis zum Beginn der Reise, desto höher die anfallenden Stornokosten. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass eine solch bisher praktizierte pauschale Berechnung von Stornokosten unzulässig ist. Wenn eine Reise durch den Kunden storniert wird und Stornokosten anfallen, hat der Veranstalter der Reise die entstehenden Kosten genau zu begründen.

Nützen die Änderungen im Verbraucherrecht zu Pauschalreisen den Kunden?

Ja, aber leider nur teilweise. In ihrem Urteil haben die Karlsruher Richter höhere Anzahlungen nicht strikt verboten, sondern von den Veranstaltern für Pauschalreisen lediglich verlangt, dass sie eine höhere Anzahlung als der Regelsatz von 20 Prozent genau begründen müssen. Ähnliches trifft auch für die Änderungen im Verbraucherrecht auf dem Gebiet der Stornokosten zu.

Höhere Stornokosten sind nicht unzulässig, müssen aber in jedem Fall vom Reiseveranstalter begründet werden. Wie in den meisten anderen Fällen ist es immer noch am besten, auch beim Buchen von Pauschalreisen den Vertrag aufmerksam zu lesen, bevor er unterschrieben wird.