Basistarif oder lieber doch nicht?
Durch diese Einschränkung bei den Leistungen ist der Basistarif auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Kassen (547,58 Euro) beschränkt. Diesen Höchstbeitrag erreichen freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige seit dem Start des Gesundheitsfonds bei einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze ohne größere Probleme.
Junge und gesunde privat Versicherte zahlen oft wesentlich niedrigere Beiträge. Doch diese Prämien steigen mit der Zeit: Alter und Gesundheitsrisiken heben die Beiträge über die gesetzlichen Beiträge. Eine Rückkehr in die gesetzliche Versicherung ist nicht möglich.
Ein Wechsel in den Basistarif nach dem 30. Juni 2009 ist nur noch für Versicherte möglich, die über 55 Jahre alt sind oder eine Rente oder Pension beziehen, Versicherte, die finanziell hilfebedürftig sind, oder Versicherte, die erst nach dem 01. Januar 2009 eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben.
Aber Achtung: Wechseln Sie nach dem 30. Juni 2009 in den Basistarif einer anderen Versicherung, gehen Ihre Altersrückstellungen komplett verloren.
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