Bankschließfächer mit Kreditunterlagen können zur Falle werden

Vermeiden Sie Ärger: Bankschließfächer mit Kreditunterlagen können zur Falle werden. Die Ermittlungen sollen sich auch auf fremde Konten erstrecken, über die der verdächtige Bankkunde verfügen kann. Lesen Sie deshalb folgende Empfehlungen.
  • Verteilen Sie Ihr Vermögen, so weit wie möglich, im Familienkreis. Dann nutzen Sie die gesetzlichen Freibeträge bei der Zinssteuer optimal und können einer Steuerprüfung gelassen entgegensehen.
  • Geben Sie bei Kreditgesprächen möglichst wenig Unterlagen aus der Hand. damit schützen Sie sich unter Umständen vor folgenschweren Missverständnissen.
  • Halten Sie sich mit unbedachten Bemerkungen in Verhandlungen mit Ihrer Bank zurück. Der Bankmitarbeiter könnte sich Notizen machen und seine Spickzettel der Kreditakte als Gedächtnisstütze einverleiben. Am besten antworten Sie nur auf das, was Sie gefragt werden.
  • Überprüfen Sie zusammen mit Ihrer Bank die Kreditakten auf ungenaue und mehrdeutige Unterlagen. Als gutem Kunden wird Ihnen dieser Wunsch gewiss nicht abgeschlagen.
  • Der Inhalt von Bankschließfächern kann für Sie gefährlich werden. Prüfen Sie, ob dort aufbewahrte Unterlagen oder Gegenstände zu Schwierigkeiten mit dem Finanzamt und zu Ermittlungen führen können.
  • Wird gegen Sie wegen Steuerhinterziehung ermittelt, können Sie Ihre Aussage
    verweigern. Wenden Sie sich erst an einen Anwalt Ihres Vertrauens und lassen Sie sich von ihm beraten.

Oma-Konten

Die Ermittlungen sollen sich auch auf fremde Konten erstrecken, über die der verdächtige Bankkunde verfügen kann. Das sind die sogenannten Oma-Konten. Manchmal müssen nämlich Oma, Opa oder andere Verwandte das Geld eines Steuer-Sünders verstecken.

Oft genügt ein Blick in den Computer, um solche Querverbindungen aufzudecken. Seit 1991 müssen nämlich die Banken alle Personen mit Verfügungsberechtigung namentlich auflisten. Verknüpfungen zwischen einzelnen Konten und verschiedenen Namen werden folglich deutlich. Deshalb forschen Steuerfahnder nun zuerst nach Depots oder Konten, die auf den Namen der Eltern, Schwiegereltern oder den der Ehefrau lauten.

Geforscht wird ferner nach Sparkonten verstorbener Angehöriger, die weiter genutzt werden. Steuerfahnder versprechen sich davon Aufschlüsse über unbekannte Vermögenswerte oder Hinweise auf Schwarzgeldgeschäfte.