Bandscheibenschaden: Unfallversicherung muss nicht immer zahlen
Der Unfallversicherte hatte auch schon vor dem Unfall eine angeknackste Bandscheibe, sodass es auch ohne Unfall jederzeit zu einem Bandscheibenvorfall hätte kommen können. Dazu kommt, dass nach Meinung der Sachverständigen eine gesunde Bandscheibe durch den Unfall kaum hätte geschädigt werden können. Damit war der Unfall aber eben nicht die überwiegende Ursache für den Bandscheibenschaden, sodass ein Versicherungsschutz ausgeschlossen war.
Bildnachweis: haitaucher39 / stock.adobe.com
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