Die meisten in Deutschland abgeschlossenen Autoversicherungen enden alle zum 31. Dezember. Werden sie nicht mit einer Frist von einem Monat gekündigt, verlängern sie sich automatisch um ein weiteres Jahr.
Wer also nun seine Autoversicherung kündigen möchte, sollte sich den 30. November als Stichtag für die Kündigung in den Kalender eintragen. Spätestens an diesem Tag muss das Kündigungsschreiben bei der Versicherung eingegangen sein. Um auf Nummer Sicher zu gehen sollte der Brief also mindestens eine Woche vorher (am besten per Einschreiben) versendet werden.
Der 30.11. ist nicht der einzige Stichtag
Es gibt auch Anbieter die Versicherungen unterjährig abschließen und eine beispielsweise am 01. Juli abgeschlossene Versicherung muss dann zum 31. Mai spätestens gekündigt werden. Erfolgt die Kündigung nicht, läuft die Autoversicherung für ein Jahr weiter.
Wer ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen hat, sollte dieses vor dem festgelegten Saisonstart kündigen, ebenfalls unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Für den 1. März sollte also die Kündigung spätestens zum 31. Januar erfolgen.
Wann greift das Sonderkündigungsrecht?
Versicherungsnehmer können von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn die Beiträge der Versicherung erhöht werden. Die Kündigungsfrist beginnt mit Erhalt der Benachrichtigung über die Beitragserhöhung und läuft dann einen Monat lang. Hat es einen Schadensfall gegeben, muss die Kündigung innerhalb von einem Monat erfolgen. Der Monat startet dann, wenn die Verhandlungen über die Leistung beendet sind.
Auch wenn das Fahrzeug ersatzlos verkauft wird, kann die Versicherung außerhalb der Reihe gekündigt werden. Wechselt das Fahrzeug, ist ein Versicherungswechsel ebenfalls problemlos möglich.
Prüfen Sie Ihre Beitragsrechnung genau
Da eine Beitragserhöhung nicht immer eindeutig in der Beitragsrechnung zu erkennen ist, sollte diese gründlich unter die Lupe genommen werden. So kann die Erhöhung zum Beispiel von der Schadensfreiheitsklasse verdeckt werden.
Gerade wenn der Schadensfreiheitsrabatt von Jahr zu Jahr immer höher wird, da der Versicherungsnehmer unfallfrei fährt, und der Versicherungsbeitrag dadurch niedriger ist, ist besondere Vorsicht geboten. Hier können sich erhöhte Beiträge gut verstecken. Auch durch die Umstufung der Fahrzeug-Typklasse kann sich eine Beitragserhöhung ergeben. Es lohnt daher die neu festgesetzte Prämie zu betrachten und aufzuschlüsseln, wie sie sich genau zusammensetzt.
So sollte das Kündigungsschreiben aussehen
Das Kündigungsschreiben muss das Autokennzeichen tragen, ebenso die Nummer des Versicherungsscheins und die Daten des Versicherten. Auch ein Kündigungsgrund sollte mit angegeben werden. Zudem ist es wichtig, um eine Bestätigung der Kündigung zu bitten. Darüber hinaus gehören sowohl das Datum als auch die Unterschrift auf das Kündigungsschreiben der Autoversicherung.
Die neue Gesetzgebung, dass Kündigungsschreiben auch ohne Unterschrift gültig sind, ermöglicht eine Kündigung der Autoversicherung auch per E-Mail. Umso wichtiger ist es in diesem Fall sich den Erhalt der Kündigung bestätigen zu lassen. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte verschickt aber am besten einen Brief per Einschreiben.
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