Auto geklaut: Was tun?

Falls Ihnen das Auto geklaut wird, gibt es einige Dinge, die Sie danach beachten müssen, damit Sie Geld von der Versicherung sehen. Was Sie tun können, listen wir im Folgenden für Sie auf, damit Sie wenigstens einen finanziellen Ersatz für Ihr Auto bekommen.

Wenn Ihnen das Auto geklaut wurde, müssen Sie einiges beachten
Innerhalb einer Woche muss der Diebstahl Ihres Fahrzeugs bei Ihrer Versicherung gemeldet werden. Zu diesem Zweck müssen Sie den Autodiebstahl bei der Polizei anzeigen. Bei einem geleasten oder finanzierten Auto müssen Sie auch die finanzierende Bank oder den Leasinggeber über den Diebstahl in Kenntnis setzen.

Die Versicherung muss, wenn feststeht, dass die Kasko zahlen muss, innerhalb von 14 Tagen das Geld überweisen. Nach dem Eingang der Schadensanzeige hat sie aber einen Monat Zeit, um den Fall zu prüfen. Von der Kaskoversicherung wird in der Regel der Wiederbeschaffungswert am Schadenstag ersetzt. Dieser Wert wird durch einen Sachverständigen der Versicherung ermittelt. Schicken Sie alle Unterlagen zu Ihrer Versicherung und füllen Sie auch den Fragebogen der Versicherung wahrheitsgemäß aus, sonst könnten Sie ebenfalls leer ausgehen.

Was kann die Versicherung nach Autoklau für mich tun?
Wenn ein Auto zum Zeitpunkt eines Diebstahls noch keine 18 Monate alt ist und der Versicherte das Fahrzeug als Neuwagen vom Händler gekauft hat, so wird der volle Preis erstattet. Die Bedingung, um den vollen Preis erstattet zu bekommen ist, dass erneut ein Neuwagen erworben wird. Für den Fall, dass das als gestohlen gemeldete Fahrzeug doch wieder auftaucht, gibt es zwei Regelungen.

Falls das Auto innerhalb eines Monats nach der Anzeige des Diebstahls wieder auftaucht, muss der Versicherte das Fahrzeug wieder zurücknehmen. Nach Ablauf dieser Frist muss er das nicht mehr. Falls während des Diebstahls Schäden am Auto entstanden sind, kann dieser der Teilkasko in Rechnung gestellt werden. Bei einem Totalschaden bekommt der Geschädigte aber nur den Wiederbeschaffungswert zurück. Selbstbeteiligung und Restwert werden dann noch davon abgezogen.

Wann zahlt die Versicherung nicht, wenn mein Auto geklaut wurde?
Die Versicherung zahlt nicht für ein Auto, das geklaut wurde, wenn der Halter des Fahrzeugs grob fahrlässig gehandelt hat. Grobe Fahrlässigkeit bedeutet in dem Fall, dass das Auto unverschlossen oder mit steckendem Schlüssel stehen gelassen und dann gestohlen wurde. Den Fahrzeugschein im Auto liegen zu lassen zählt nicht als grobe Fahrlässigkeit, die Versicherung zahlt in diesem Fall. Es ist aber trotzdem nicht ratsam.