Auslands-Aktien: So vermeiden Sie Doppel-Besteuerung der Dividenden

Viele Anleger kaufen ausländische Aktien hauptsächlich aufgrund der hohen Dividendenrenditen und berücksichtigen dabei nicht, dass Quellensteuer fällig wird. Obendrein langt der deutsche Fiskus mit 25 Prozent Abgeltungsteuer zu, sodass unter dem Strich die Dividendenrendite schmilzt. Es gibt für Sie aber Möglichkeiten, nicht zu viel an den Fiskus abgeben zu müssen.

Fast alle Staaten erheben bei Dividendenzahlungen von nationalen Unternehmen eine Steuer, die sogenannte Quellensteuer. Erst dann fließt der Betrag in die ausländischen Depots. Hier in Deutschland muss die Depot-Bank anschließend erneut eine Steuer in Höhe von 25% erheben und an den Fiskus abführen.

Um diese zweifache Belastung abzufedern, hat Deutschland mit mehr als 80 Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Im DBA wird auch geregelt, mit wie viel Prozent die Auslandsabgabe auf die Abgeltungsteuer angerechnet werden kann. In den meisten Fällen sind es 15%. Doch einige Staaten behalten mehr Quellensteuer ein, als in Deutschland angerechnet wird. Die Schweiz greift mit 35% zu, Österreich mit 25%.

Quellensteuer können Sie zurückfordern

Als Anleger können Sie einen Antrag stellen, den nicht angerechneten Steueranteil direkt vom Quellensteuerstaat zurückzufordern. Als unkompliziert gilt das Verfahren mit der Schweiz und Österreich. Schwieriger wird es in Italien: Die Rückerstattung kann unter Umständen viele Monate dauern. Das Bundeszentralamt für Steuern stellt im Internet eine umfangreiche Liste bereit (www.bzst.de Stichwort "Steuern International" und "Ausländische Quellensteuer"). Ebenfalls auf dieser Seite finden Sie Erstattungsanträge und die Adressen der ausländischen Finanzbehörden.

Fristen einhalten

Beachten Sie aber, dass es Fristen gibt, die eingehalten werden müssen. Wer sich nicht selbst darum kümmern möchte, kann auch die Hilfe der Depot-Bank in Anspruch nehmen. Für eine Gebühr von etwa 30 bis 40 Euro je Dividendentitel helfen einige Banken bei der Rückerstattung von ausländischen Quellensteuern. Aber auch Ihr Steuerberater kann Ihnen behilflich sein.

So wird Erstattung der Quellensteuer berechnet

Zur Veranschaulichung noch ein Musterbeispiel, wie sich die Rückerstattung der Quellensteuer berechnet: Ein Anleger erzielt in der Schweiz Dividenden in Höhe von 2.500 Euro. Davon behält die Schweiz zunächst 35%, also 875 Euro ein. Der Rückerstattungsantrag (zu finden unter www.bzst.de Stichwort "Ausländische Quellensteuer") wird an die Schweizer Steuerverwaltung geschickt. Der Schweizer Quellensteuerabzug nach DBA beträgt (15% von 2.500 Euro) 375 Euro. Die Erstattung nach Antrag in der Schweiz beträgt 500 Euro (20% von 2.500 Euro).

Der deutsche Fiskus rechnet wie folgt: 625 Euro (25% von 2.500 Euro) abzüglich Anrechnung der Schweizer Steuer in Höhe von 375 Euro (15% von 2.500 Euro). Es wurden 250 Euro Abgeltungsteuer realisiert, das entspricht 10% von 2.500 Euro. Die Gesamtsteuerbelastung: 625 Euro (15% Schweiz plus 10% Deutschland = 25%).