Auskunftspflicht für den Kontostand?
Lesezeit: < 1 MinuteGrundsätzlich können Vereinsmitglieder nur während der Mitgliederversammlung Auskunft über den Kontostand des Vereins verlangen. Fragen zu Vermögensverhältnissen und der allgemeinen finanziellen Lage des Vereins sind absolut legitim – und dazu gehört natürlich auch der aktuelle Kontostand. Keine Auskunft muss der Vorstand zu allen Kontobewegungen während seines Tätigkeitszeitraumes geben.
Der Kontostand zu Beginn und Ende des Tätigkeitszeitraumes des Vorstands wiederum ist etwas, worüber ein Mitglied durchaus Auskunft fordern kann – und eventuellen Fragen, weswegen sich der Kontostand in die eine oder andere Richtung entwickelt hat, müssen sich die Vorstandsmitglieder stellen.
Falls der Rechenschaftsbericht des Vereins auch die Kontoauszüge umfasst, haben die Vereinsmitglieder auch hier ein Recht auf Einsicht. Ansonsten gilt: Die Kontoauszüge sind nur dem Vorstand, Schatzmeister und den Kassenprüfern zugänglich.
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