Ausbildungsbeginn: Was junge Leute über Geld wissen sollten

Wenn am 1. September wieder für Hunderttausende junge Menschen Ausbildungsbeginn ist, dann prasselt viel auf sie ein. Neben der meist ungewohnten Arbeit im Betrieb müssen sie sich erstmals näher mit dem Thema Geld beschäftigen. Die Deutsche Bank hat dazu einige Tipps zusammengestellt.

Girokonto
Wer noch kein Girokonto hat, braucht es mit Ausbildungsbeginn, damit der Arbeitgeber die Ausbildungsvergütung überweisen kann. Bei der Wahl der Bank sollte der Auszubildende prüfen, ob das Konto kostenlos geführt wird.

Sollte der Auszubildende noch unter 18 Jahre alt sein, so sind zur Kontoeröffnung die Ausweise und Unterschriften der Erziehungsberechtigten notwendig. Leben die Eltern getrennt, reicht es, wenn der Sorgeberechtigte mitkommt – das alleinige Sorgerecht muss aber nachgewiesen werden können.

Vermögenswirksame Leistungen
Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers von bis zu 40 Euro monatlich, die auch Auszubildende in der Regel beanspruchen können. Ob und wie viel monatlich extra gezahlt wird, ist meist im jeweiligen Tarifvertrag geregelt.

Der Auszubildende muss die vermögenswirksamen Leistungen beim Arbeitgeber beantragen. Eine Arbeitnehmer-Sparzulage des Staates kommt noch hinzu, solange bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Eine Anlage der vermögenswirksamen Leistungen ist unter anderem möglich in Fondssparplänen oder Bausparverträgen. Der Auszubildende eröffnet ein entsprechendes Konto bei seiner Bank und gibt die Unterlagen später bei der Personalabteilung ab – der Betrieb überweist dann die vermögenswirksamen Leistungen direkt an das Institut.

Riester-Rente
Mit dem ersten eigenen Geld kann sich der Auszubildende bereits die volle Förderung der Riester-Rente sichern. Der Anspruch auf die Grundzulage (154 Euro jährlich) lässt sich bereits mit geringem Eigenaufwand erreichen. Da der Auszubildende in der Regel im Vorjahr noch nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, muss er zunächst nur den Mindestbeitrag von 60 Euro aufbringen.

In der Folgezeit müssen vier Prozent des Brutto-Vorjahreseinkommens eingezahlt werden. Bei 7.000 Euro Jahreseinkommen wären das zum Beispiel 280 Euro jährlich. Abzüglich der 154 Euro Zulage bleiben 126 Euro Eigenanteil.

Berufseinsteiger bis zum 25. Lebensjahr bekommen übrigens einen einmaligen Extra-Zuschuss von 200 Euro, wenn sie einen Riester-Vertrag abschließen. Abgeschlossen werden kann ein Riester-Vertrag bei einer Bank oder Investmentgesellschaft, einer Versicherung oder einer Bausparkasse.