Aufstand beim Prosecco: Die wichtigsten Änderungen (Teil 2)

Bisher wurde Prosecco bei uns größtenteils als IGT-Wein (Indicazione Geografica Tipica, entspricht einem Landwein bestimmter Herkunft) angeboten. Da für IGT-Weine ziemlich lasche gesetzliche Mindestanforderungen gelten, wurden die logischerweise auch ausgenutzt: Wie die Versektung und Abfüllung in anderen Ländern. Und das war sehr oft Deutschland, denn hier kostet dies so wenig wie in keinem anderen Land Europas. Das ist vorbei. Alles, was sich Prosecco nennen will, darf nur noch in bestimmten Provinzen Italiens abgefüllt werden.

Prosecco: Aus für die Dose

Ebenso darf auf Dosen der Name Prosecco nicht mehr erscheinen. Vorgeschrieben sind Glasflaschen, die weiß, gelb, grün, braun oder grau-schwarz sein müssen. Die bei uns oft anzutreffenden blauen Flaschen müssen bis spätesten 31. Juli 2016 verschwinden, ebenso die modischen Kronkorken.

Auch vorbei: den Namen Prosecco bei beliebten Cuvées mit anderen Rebsorten wie beispielsweise Verduzzo. Was früher beispielsweise ein „Verduzzo-Prosecco IGT delle Venezie“ war, muss sich nun „Verduzzo-Glera IGT delle Venezie“ nennen. Denn Glera ist der neue Name der Rebsorte Prosecco.

Die wichtigsten Änderungen beim Prosecco

  1. Der bisherige Prosecco DOC („Prosecco di Conegliano-Valdobbiadene “ (Kurzformen „Prosecco di Conegliano“ und „Prosecco di Valdobbiadene“) steigt zur höchsten Kategorie der italienischen Weinklassifikation auf und wird DOCG.
  2. Prosecco DOCG kann es als stillen Wein, Perlwein (Frizzante) oder Schaumwein (Spumante) geben. Wird der Prosecco DOCG als Schaumwein (Spumante) produziert, so trägt er zusätzlich die Bezeichnung „Superiore“, um ihn vom Perlwein (Frizzante) zu unterscheiden.
  3. Es gibt beim Proscecco DOCG zwei Unterzonen: „Conegliano Valdobbiadene“ (Prosecco aus der Gegend der Orte Conegliano und Valdobbiadene) und „Colli Asolani“ oder „Asolo Prosecco“ (Prosecco aus der Gegend des Ortes Asolo).
  4. Beim Schaumwein (Spumante) der Unterzone „Conegliano Valdobbiadene“ darf der Zusatz „Superiore di Cartizze“ hinzukommen, wenn der Wein aus der Gegend von S. Pietro di Barbozza kommt.
  5. Der Prosecco, der bisher als IGT (Indicazione Geografica Tipica, entspricht einem Landwein bestimmter Herkunft) gekennzeichnet wurde, wie beispeilsweise Veneto, Marca Tevigiana oder Colli Trevigiani IGT, wird zum „Prosecco DOC“.
  6. Einen Sortenwein „Prosecco IGT“ darf es künftig nicht mehr geben. Er muss sich „Glera“ nennen, so der neue offizielle Name der Rebsorte, also beispielsweise „Glera Vino Frizzante Veneto IGT“ statt „Prosecco Vino Frizzante Veneto IGT“.
  7. Prosecco muss in vorgeschriebenen Provinzen vollständig produziert (also auch zum Perl- oder Schaumwein vergoren) und abgefüllt werden.
  8. Die neuen Regeln gelten für alle Weine, die ab dem 1. August 2009 produziert werden. Alle davor produzierten Weine, einschließlich derer, bei denen bereits mit der Produktion begonnenen wurde, dürfen noch die früheren Bezeichnungen tragen und bis zum 31. Dezember 2010 verkauft werden.
  9. Beim Prosecco DOC dürfen Flaschen mit Kronkorken und blauer Farbe noch bis 31. Juli 2016 verwendet werden.
  10. Prosecco in Dosen ist ab sofort verboten. 

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