Schulfahrten sind bei den Kindern beliebt, für Sie und Ihre Kollegen können sie jedoch Züge eines Alptraums annehmen. Je nachdem, wie alt die Schüler sind, ist die Aufsicht besonders anstrengend, weil die Schüler mehr als aufgekratzt sind. Letztendlich verantwortlich für die Einhaltung der Sicherheit ist die Schulleitung, die die Klassenfahrt nicht nur genehmigen, sondern auch für Rahmenbedingungen für eine wirksame Aufsicht bei den Fahrten Sorge tragen muss.
Die Beaufsichtigung und der Schutz der Schüler gehören zu den wichtigsten Dienstpflichten auf einer Klassenfahrt. Der Lehrer soll die Schüler, minderjährige wie auch volljährige, vor Schäden bewahren und verhindern, dass sie anderen einen Schaden zufügen.
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ein Schüler sich unerlaubt von der Gruppe entfernt hat, oder
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eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt, dass die Kinder in bestimmten Fällen ohne Aufsicht sein dürfen, beispielsweise bei Ausflügen in Kleingruppen in die Stadt.
Wer also in der Schule eine Aufsichtsperson ist oder sein kann, wird automatisch verpflichtet, wenn er eine Klassenfahrt begleitet oder organisiert.
Haftung
Neben der Lehrkraft kann es auch dazu kommen, dass der Schulleiter mithaftet – und zwar durch Verletzung der Fürsorgepflicht, beispielsweise durch ein Auswahlverschulden. Das wäre etwa dann gegeben, wenn zwei unerfahrene Lehrkräfte mit einer Klasse tobender Kinder an die See geschickt werden. Je nach dem Grad der Verantwortlichkeit kann es auch zu einer persönlichen Haftung des Schulleiters kommen.
Regeln festlegen
Um die bestmögliche Aufsicht und Sicherheit auf Schulfahrten zu gewährleisten, müssen allgemein gültige Verhaltensregeln vereinbart werden, an die sich jeder zu halten hat, auch schulfremde Begleitpersonen. Lassen Sie die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Regeln von den Eltern schriftlich erkären. Auch unterschreiben sollten die Eltern, dass der verantwortliche Lehrer das Kind im Zweifelsfall bei Nichteinhaltung der Verhaltensregeln auf eigene Kosten nach Hause schicken darf.
Checkliste Aufsicht bei Schulfahrten
- Die Genehmigung für die Klassenfahrt ist erteilt.
- Mindestens zwei Lehrkräfte sind mit der Begleitung beauftragt.
- Die Lehrkräfte wurden über die eigene Verantwortung trotz Begleitpersonen informiert.
- Schulfremde Aufsichtspersonen werden von Schulleitung und verantwortlicher Lehrkraft sorgfältig ausgewählt.
- Schulleitung und Lehrkraft haben sich von der Zuverlässigkeit der Begleitpersonen überzeugt.
- Verhaltensregeln zwischen Schülern, Lehrern und Begleitpersonen wurden vereinbart.
- Schriftliches Einverständnis der Eltern zu unbeaufsichtigten Ausflügen in Kleingruppen liegt vor.
- Schriftliches Einverständnis der Eltern, dass die Lehrkraft befugt ist, Kinder beim Verstoß gegen die Verhaltensregeln nach Hause zu schicken, liegt vor.