Arbeitssuchend melden: Beachten Sie folgende 5 Punkte

Das soziale System in Deutschland fängt Arbeitslose auf. Anrecht auf die finanziellen Leistungen, wie das Arbeitslosengeld haben Sie, doch diese Leistungen bekommen Sie nicht automatisch. Sie müssen sich bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit zuerst arbeitssuchend melden.

Dabei sollten Sie einige wichtige Dinge beachten, denn sonst kann das unangenehme Konsequenzen für Sie haben.

  1. Frühzeitig arbeitssuchend melden
  2. Arbeitssuchend und Arbeitslosigkeit unterscheiden
  3. Welche Unterlagen werden benötigt
  4. Sperrung durch das Arbeitsamt verhindern
  5. Finanzielle Engpässe vermeiden

1. Frühzeitig arbeitssuchend melden

Wird Ihr Arbeitsvertrag nicht mehr verlängert oder droht Ihnen schon bald eine Kündigung, dann sollten Sie sich arbeitssuchend melden. Warten Sie auf keinen Fall mit der Meldung und teilen Sie dies der zuständigen Agentur für Arbeit sofort mit. Durch eine frühzeitige Meldung vergrößern Sie Ihre Chancen auf eine übergangslose Anschlussbeschäftigung erheblich. Im Anschluss an Ihre Meldung bekommen Sie einen Termin bei Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler. Nehmen Sie diesen Termin auf jeden Fall wahr und erscheinen Sie pünktlich im Arbeitsamt. Gemeinsam mit Ihrem Vermittler erörtern Sie Ihre Arbeitsmarktchancen und Ihr weiteres Vorgehen.

2. Arbeitssuchend und Arbeitslosigkeit unterscheiden

Arbeitslos und Arbeitssuchend sind zwei wichtige Begriffe. Die geringfügigen Unterschiede sollten Sie auf jeden Fall kennen. Als Arbeitssuchend gelten Sie immer dann, wenn Sie zwar eine Kündigung haben, Ihr Arbeitsverhältnis aufgrund der Kündigungsfristen aber noch besteht. Ist Ihre Kündigungsfrist verstrichen, dann sind Sie arbeitslos. Dieser Unterschied ist immens wichtig, wenn Sie bei der Arbeitsagentur gemeldet sind und einen Vermittlungsvorschlag geschickt bekommen.

Haben Sie ein noch bestehendes Arbeitsverhältnis, dann können Sie diese Termine problemlos ablehnen oder verschieben. Sind Sie bereits arbeitslos, dann müssen Sie den Aufforderungen der Arbeitsagentur Folge leisten. Dies gehört zu Ihren Pflichten, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen.

3. Welche Unterlagen werden benötigt?

Zum Arbeitssuchend melden benötigen Sie einige wichtige Unterlagen. Sie brauchen einen gültigen Personalausweiß oder alternativ einen Reisepass. Für einen Pass benötigen Sie zusätzlich eine Meldebestätigung von ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt. Haben Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft, dann brauchen Sie zusätzlich eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis. Vergessen Sie auch nicht Ihre Sozialversicherungsnummer und nehmen Sie Ihr Kündigungsschreiben bzw. Ihren befristeten Arbeitsvertrag mit. In Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit müssen Sie zuerst den Anmeldebogen „Bewerberprofil“ ausfüllen. Füllen Sie den Bogen ehrlich und vollständig aus und nennen Sie Ihre beruflichen Kenntnisse und Ihren Werdegang.

4. Sperrung durch das Arbeitsamt verhindern

Laut § 37b Drittes Buch Sozialgesetzbuch müssen Sie sich spätestens 3 Monate nach der Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses persönlich bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden. Wenn Sie aus beruflichen oder anderen wichtigen Gründen nicht persönlich beim Arbeitsamt erscheinen können, dann sollten Sie zumindest die Frist für das Arbeitssuchend melden einhalten. Dies können Sie telefonisch, per E-Mail oder sogar online. Ist der Zeitraum zwischen der Kenntnis über die zukünftige Kündigung und der Beendigung kürzer als 3 Monate, dann müssen Sie die Meldung innerhalb von 3 Tagen nach dem Zeitpunkt der Kenntnis machen.

Kommt es zu einer verspäteten Meldung, dann kann eine Sperrzeit eintreten. Durch diese wird Ihr Anspruch auf das Arbeitslosengeld für eine bestimmte Zeit lang ausgesetzt. Diese Sperre tritt nur nicht in Kraft, wenn Sie aus wichtigen Gründen (zum Beispiel Krankheit) verhindert waren. Ist dies der Fall, dann benötigen Sie natürlich ein ärztliches Attest.

5. Finanzielle Engpässe vermeiden

Die Leistungen nach dem II. Sozialgesetzbuch stehen Ihnen nur zu, wenn Sie sich fristgerecht arbeitssuchend melden. Das Arbeitsamt kann die Bewilligung Ihrer Leistungen bis zu maximal 3 Monate lang sperren. In dieser Zeit erhalten Sie kein Geld. Diese Sperre droht Ihnen auch, falls Sie selbst gekündigt haben oder für die Kündigung persönlich verantwortlich sind. Um finanzielle Engpässe zu vermeiden können Sie trotz der Sperre als Ersatz Hartz IV-Leistungen beantragen. Aufgrund der Sperre werden diese um 30 Prozent gekürzt.

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