Die Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Versichert sind alle Personen, die einer bezahlten, mehr als geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Das betrifft den Arbeiter ebenso wie die Angestellte oder einen Auszubildenden. Für besondere Personengruppen z. B. Beamte, Soldaten oder Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, besteht hingegen Versicherungsfreiheit. Mit Anhebung des Rentenbeginnalters wird sich auch die Versicherungsfreiheit auf dieses Alter hin verschieben.
Das Leistungsspektrum der Arbeitslosenversicherung
Von A wie aktiver Arbeitsförderung und Arbeitslosengeld bis Z wie Zuschuss: Im Rahmen der Arbeitslosenversicherung werden durch die Bundesagentur für Arbeit, die regional durch die Agenturen für Arbeit vertreten ist, eine Vielzahl von Leistungen erbracht. Dazu gehören Leistungen, die die Integration der Menschen in Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse unterstützen, aber auch Leistungen, die den Lebensunterhalt im Falle der Arbeitslosigkeit sichern.
Leistungen an Träger:
- Förderung der Berufsausbildung, (Ausbildungsbegleitende Hilfen, Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung; Übergangshilfen),
- Förderung von Einrichtungen zur beruflichen Aus- oder Weiterbildung oder zur beruflichen Rehabilitation,
- Förderung von Jugendwohnheimen,
- Zuschüsse zu Sozialplanmaßnahmen,
- Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen,
- Förderung von beschäftigungschaffenden Infrastrukturmaßnahmen,
- Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen.
Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung richten sich in erster Linie an die Personengruppen, die sich auch an der Finanzierung der Arbeitslosenversicherung beteiligen. Für die Gewährung der Leistungen müssen die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.
Beispiele für das Leistungsspektrum der Arbeitslosenversicherung:
- Unterstützung der Beratung und Vermittlung (Bewerbungskosten, Reisekosten, Vermittlungsgutschein),
- Maßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten,
- Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung, Mobilitätshilfen(Übergangsbeihilfe, Ausrüstungsbeihilfe, Reisekostenbeihilfe, Fahrtkostenbeihilfe, Trennungskostenbeihilfe, Umzugskostenbeihilfe),
- Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit,
- Förderung der Berufsausbildung,
- Förderung der beruflichen Weiterbildung,
- Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation, Übergangsgeld, Ausbildungsgeld, weitere Leistungen),
- Entgeltersatzleistungen (Leistungen zum Lebensunterhalt), (Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld bei Weiterbildung, Teilarbeitslosengeld, Übergangsgeld, Insolvenzgeld),
- Förderung der ganzjährigen Beschäftigung (Saison- Kurzarbeitergeld, Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld)
- Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer,
- Kurzarbeitergeld,
- Transferleistungen.
Leistungen der Arbeitslosenversicherung an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber:
- Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Eingliederungszuschüsse, Einstellungszuschuss bei Neugründungen, Einstellungszuschuss bei Vertretung),
- Förderung der beruflichen Weiterbildung (Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Ungelernte),
- Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation, Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, Arbeitshilfen für behinderte Menschen, Probebeschäftigung behinderter Menschen),
- Leistungen zur beruflichen Eingliederung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen (Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung schwerbehinderter Menschen, Eingliederungszuschüsse für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen,Probebeschäftigung),
- Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz.
Wie werden die Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit finanziert?
Die Finanzierung ist vornehmlich durch Beiträge der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und Dritter in die Arbeitslosenversicherung gewährleistet. Hinzu kommen Umlagen, Mittel des Bundes und sonstige Einnahmen. Die Leistungen der Arbeitsförderung (zum Beispiel Arbeitsvermittlung und Arbeitslosengeld) und die sonstigen Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit werden durch Beiträge der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und Dritter (Beitrag zur Arbeitsförderung) sowie durch Umlagen, Mittel des Bundes, Beiträge im Rahmen der freiwilligen Weiterversicherung und sonstige Einnahmen finanziert. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen den Beitrag zur Arbeitsförderung in der Regel je zur Hälfte.
Der Beitragssatz beträgt seit dem 01.01.2009 2,8 Prozent der Beitragsbemessungsgrundlage. Beitragsbemessungsgrundlage ist in der Regel das Arbeitsentgelt der Beschäftigten (beitragspflichtige Einnahme), das bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Stand 2010: alte Bundesländer 66.000 Euro im Jahr / neue Bundesländer 55.800 Euro im Jahr) berücksichtigt wird. Die Beiträge sind zusammen mit den Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung als Gesamtsozialversicherungsbeitrag von den Arbeitgebern an die Krankenkassen (Einzugsstelle) zu zahlen. Die Einzugsstellen leiten die für die Arbeitslosenversicherung bestimmten Beiträge dann an die Bundesagentur für Arbeit weiter.