Arbeitslosengeld II: Schützen Sie Vermögen durch Ausschöpfen der Freibeträge
Jeder Arbeitssuchende, dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld I ausgelaufen ist und der ab dem 1. Januar 2005 Arbeitslosengeld II bekommen möchte, kann drei Vermögensfreibeträge nutzen: einen Grundfreibetrag, einen Altersvorsorgefreibetrag und einen Freibetrag für Neuanschaffungen.
Die Kunst besteht darin, alle 3 Vermögensfreibeträge optimal auszuschöpfen. So z.B. bei der Kapitallebensversicherung: Eine herkömmliche Police wird bei Hartz IV komplett mit dem Grundfreibetrag verrechnet, ebenso wie Bargeld, Sparguthaben oder Aktien. Finanztest rät, mit dem Versicherer nachträglich eine "Hartz-Klausel" zu vereinbaren. Diese Klausel besagt, dass man an den Betrag von 200 € pro Lebensjahr vor dem Ruhestand nicht herankommt. Dadurch wird aus einer Kapitallebensversicherung ein Altersvorsorgeprodukt. Und dafür gilt der Altersvorsorgefreibetrag. Wichtig dabei: Die Klausel muss vor dem Antrag auf Arbeitslosengeld II im Vertrag stehen. Und Riester-Verträge belasten den Altersvorsorgefreibetrag sowieso nicht, da sie gar nicht angerechnet werden. Und auch bei Anschaffungen lässt sich sparen: Neue Anschaffungen für den Haushalt wie beispielsweise eine neue Waschmaschine oder ein Kleinwagen am besten vor dem Antrag auf Arbeitslosengeld II vornehmen. Dann kann der Anschaffungsfreibetrag in Höhe von 750 € für andere Käufe des täglichen Lebens genutzt werden.
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