Arbeitsaufwand nachweisen – die Arbeitsplatzmethode in der Pflege

Wie können Pflegedienstleitungen ihre eigenen und die Leistungsanforderungen bestimmter anderer Bereiche transparenter machen? Eine einfache Methode zur Bestimmung eines notwendigen Arbeitsaufwandes ist die Arbeitsplatzmethode. Im Gegensatz zur unkritisch angewandten und meist geltenden Kennzahlenmethode können hiermit Arbeitsaufwände dargestellt und bewusst gemacht werden. Wie wenden Sie die Arbeitsplatzmethode an?

Immer höherer Aufwand

In der Regel werden Planstellen im Pflegebereich auf der Basis verhandelter Anhaltszahlen über Pflegeschlüssel ermittelt und berechnet. Viele Pflegende erleben ihren Alltag aber immer häufiger so, dass die Anforderungen immer weiter ansteigen und sie den geforderten Aufgaben nicht mehr nachkommen können. In Stellenbeschreibungen und Anforderungsprofilen finden sie Listen ihrer Tätigkeitsbeschreibungen. Auch die externen Prüfinstanzen legen ihnen immer neue To-Do-Listen auf den Schreibtisch.

Nachrechnen- aber wie?

Niemand kommt dabei auf die Idee, einmal genauer nachzurechnen, ob man diesen Forderungen auch tatsächlich gerecht werden kann. Manchmal steht dabei auch der eigene, hohe Anspruch Pate. Der pauschale Hinweis auf das Korsett der Anhaltszahlen und die begrenzten finanziellen Ressourcen erstickt leider jede kritische Betrachtung im Keim. In manchen Bereichen des Gesundheitswesens gilt aber noch die alte Arbeitsplatzmethode als Berechnungsgrundlage, um den erforderlichen Planstellenanteil zu bestimmen. Sie gilt zum Beispiel zur Berechnung der Nachtwachenplätze.

Anwesenheitszwang – nicht nur für die PDL

Die Arbeitsplatzmethode legt fest, welche Arbeitsplätze zu welchen Zeiten besetzt sein müssen. Mit der Arbeitsplatzmethode wird die sogenannte Mindestbesetzung ermittelt.

Die Festsetzung des Personalbedarfs mittels der Arbeitsplatzmethode eignet sich besonders dann, wenn die Einrichtung eines Arbeitsplatzes mengenunabhängig ist, weil für die Stelle ein Anwesenheitszwang existiert, der sich unabhängig von der Auslastung beziehungsweise vom Umfang von Warte- oder nicht ausgelasteten Zeiten ergibt. Wartezeiten zum Beispiel bei einem langsameren, alten und schwer behinderten Menschen.

So gibt es in der Pflege zwar quasi einen Anwesenheitszwang, besonders bei fremd- und selbstgefährdenden Patienten oder Bewohnern, aber diese Tatsache wird bisher nicht in Pflegesatzverhandlungen geltend gemacht.

Und hier ist die Formel:

Anzahl MA x Stunden x Wochenarbeitstage x Ausfallfaktor (1,25) /
38,5 (oder die sonst vereinbarte Wochenarbeitszeit) = Anzahl VZ-Stellen

Die Arbeitsplatzmethode eignet sich ihrerseits hervorragend, um die in den Stellenbeschreibungen aufgelisteten, tatsächlichen und geforderten Tätigkeiten zu einer Planstellenzahl zu überführen. Wenn nun etwa eine Pflegedienstleitung anfängt, ihre geplanten und geforderten Tätigkeiten in einen realistischen Zeitmittelwert zu definieren und in einem weiteren Schritt addiert, so kann sie diese Werte durchaus in die Arbeitsplatzformel einspeisen.

Sie dürfen gewiss sein: Die PDL wird einen großen Teil gar nicht erfassen, weil dieser Teil dermaßen selbstverständlich ist, dass er einfach übersehen (vergessen) wird. Dennoch lohnt es sich, einzelne Tätigkeiten – mit einem Zeitwert versehen – aufzulisten.

Beispiel

Eine PDL soll 3 x pro Woche eine Pflegevisite durchführen (Vorgabe). Die Visiten dauern incl. Vor- und Nachbereitung 2,5 Stunden. Wie hoch ist der Vollzeitstellenanteil?

Einpflegen in Arbeitsplatzmethode: 1 PDL x 2,5h x 3 pro Woche x 1,25 / 38,5 = 0,24 VZS
Sie arbeitet also mit fast einer Viertelstelle nur für Pflegevisiten!

Die Stellenbeschreibung sieht folgende weitere Punkte vor:

  1. Bei allen 30 Mitarbeitern 1 x im Jahr Personalentwicklungsgespräch, Gesamtdauer: 2,0  Stunden (=1,75 Stunden pro Woche)
  2. + 1 Rückkehrgespräch (= 1 Stunde)
  3. + 2 Teilnahmen an Übergaben (= 2 Stunden)
  4. + 2 Dienst- und Teambesprechungen  (= 3 Stunden)
  5. + 1-2 Bewerbungsgespräche  (= 1 Stunde)
  6. + 1-2 Beschwerdegespräche (= 1 Stunde)
  7. + 1-2 Gespräche mit der Schule, Praxisanleitern (= 1 Stunde)
  8. + Dienstplanabrechnung (= 1 Stunde)
  9. + Dienstplanerstellung (= 1 Stunde)
  10. u.v.m.

(Die Zeitwerte beinhalten Vor- und Nachbereitung, also Dokumentation!)

Rechenweg: 1PDL x 12,75 x 1,25 / 38,5 = 0,41 VZS

Die Pflegedienstleitung errechnet für die bis hierhin gelisteten Tätigkeiten einen Planstellenanteil von 0,65 Vollzeitstellen bei großzügig nach unten geschätzten Zeitwerten. Ich habe hier nur einen kleinen Ausschnitt aus dem Tätigkeitsfeld gelistet.

Machen Sie sich einmal die Mühe und sammeln die von Ihnen geforderten Tätigkeiten, koppeln diese mit einem durchschnittlichen, wöchentlichen Zeitwert und schauen Sie dann auf das Ergebnis! Wahrscheinlich müssen Sie irgendwo bei den Anforderungen Abstriche machen, um zurecht zu kommen? Können Sie das?