Arbeitsuchende, die noch im Dezember 2004 Arbeitslosenhilfe bezogen, aber seit dem 1.1.2005 keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II mehr haben, sind nicht mehr durch die Bundesagentur für Arbeit kranken- und pflegeversichert. Greift auch kein Versicherungsschutz durch eine Familienversicherung, muss der Arbeitsuchende sich selbst durch eine freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung absichern.
Weisen Sie Arbeitsuchende auf die Möglichkeit eines Zuschusses zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung hin, damit diese ihre Grundsicherung erhalten können. Mehr Informationen finden Sie unter http://www.arbeitsmarktreform.de/. Neben wichtigen Hinweisen zu Hartz IV gibt es im Servicebereich auch zahlreiche Broschüren zum Thema Arbeit sowie Formulare zum kostenlosen Download.
Arbeitsuchende, die noch im Dezember 2004 Arbeitslosenhilfe bezogen, aber seit dem 1.1.2005 keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II mehr haben, sind nicht mehr durch die Bundesagentur für Arbeit kranken- und pflegeversichert. Greift auch kein Versicherungsschutz durch eine Familienversicherung, muss der Arbeitsuchende sich selbst durch eine freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung absichern.