Anleitung Vereinsgründung: Eingetragener Verein (e. V.)

Bei einer Vereinsgründung werden oft Steine in den Weg gelegt. Diese Artikelserie zeigt Ihnen, was Sie grundsätzliches bei der Gründung eines Vereins beachten sollten. Dieser Teil der Serie beschäftigt sich mit dem "eingetragenen Verein".

Serie zur Vereinsgründung
Die Serie gliedert sich in 4 Teilen, im ersten Teil geht es um den eingetragenen Verein allgemein. Die folgenden drei Artikel der Serie werden jeweils im Wochenrhythmus erscheinen.

Teil zwei handelt von der Satzung, der dritte Teil behandelt die Thematik Vorstand, Vertreter des Vereins und der Mitgliederversammlung. Im letzten Teil der Serie besprechen wir dann den genauen Werdegang der Vereinsgründung. Diese Serie befasst sich mit den Basics bei der Vereinsgründung und ist für Neulinge in der Vereinswelt gedacht.

Warum eigentlich einen eingetragenen Verein (e.V.) gründen?
Der eingetragene Verein ist eine der häufigsten Geschäftsformen in Deutschland. Gut 600.000 eingetragene Vereine existieren zurzeit in der Republik. Die Tendenz ist dabei klar steigend. Wenn sich eine Gemeinschaft von mindestens 7 Personen zusammenschließen möchte, um einem nicht wirtschaftlichen Zweck zu folgen, kommt sie an einem e. V. nur selten vorbei.

Aber wieso? Als erstes wären da die geringen Gründungskosten zu nennen. Ein Mindestkapital ist nicht notwendig. Bei einer GmbH müssen zum Beispiel mindestens 25.000 EUR Stammkapital hinterlegt werden. Dies macht es für Vereinsgründer einfacher, ohne großen finanziellen Aufwand einen Verein zu gründen und mit dem Startkapital sofort die Zwecke des eingetragenen Vereins zu verfolgen.

Dabei kann der e. V. genau wie eine GmbH als juristische Person klagen, jedoch auch verklagt werden. In der Regel jedoch haben die Vereinsmitglieder keine Haftung zu tragen bzw. zu fürchten. Dies ist in Einzelfällen zum Beispiel bei grober Fahrlässigkeit oder Handeln mit absichtlichem Überschreiten und Ignorieren von Satzungsparagraphen von einem Juristen zu prüfen.

Gibt es auch Nachteile vom eingetragenen Verein?
Das Nennen von Vor- oder Nachteilen bezieht sich meist auf subjektiven Bewertungen. Wer wirtschaftlich tätig sein möchte, sollte eher zu anderen Geschäftsformen wie die GbR oder der GmbH zurückgreifen, da dies in Vereinen untersagt ist.

Was für eine Vereinsgründung benötigt wird

  • ein einheitlicher Vereinsname
  • mindestens 7 Personen
  • ein gemeinschaftlicher Zweck
  • die Vertretung durch einen Vorstand
  • eine in der Gründerversammlung verabschiedete Satzung 

Die grundsätzlichen Fakten sind somit schon abgearbeitet. Sie wissen nun, was an einem e. V. so besonderes ist und wo eventuell auch die Nachteile liegen. Zudem haben Sie 5 einfache Punkte für die Vereinsgründung kennengelernt.

In den nächsten Teilen werden wir tiefer ins Detail gehen, aber ohne uns im Paragraphendschungel wiederzufinden. Den Anfang machen wir mit der Satzung. Dazu aber im nächsten Artikel mehr.