Anleitung Vereinsgründung: Checkliste Gründung des e. V.

Die Satzung steht, über Rechte und Pflichten des Vorstandes und der Vereinsmitglieder wissen Sie auch Bescheid. Was ist also noch zu tun?

Vereinsgründung: Die letzten Schritte
Der Zeitpunkt der Gründung Ihres Vereins kommt immer näher. Ich habe in den letzten drei Artikeln dieser Serie versucht, Ihnen einen einfachen Leitfaden an die Hand zu geben, der die wichtigsten Aspekte für eine schnelle Übersicht zum Thema Vereinsgründung beinhaltet. Nun möchte ich Ihnen punktuell beschreiben, wie Sie Ihren Verein eintragen lassen können und welche Hürden Sie dazu wohlmöglich überbrücken müssen.

 

1. Gründerversammlung
Sie benötigen mindestens sieben Mitglieder, die die Vereinssatzung verabschieden und den Vorstand wählen. Dabei ist es zwingend notwendig, dass alle Gründungsmitglieder der Gründerversammlung die Satzung in der Originalfassung unterschreiben. Des Weiteren sind unbedingt noch folgende Daten von der Gründerversammlung schriftlich zu erfassen:

  • Wann und wo fand die Gründerversammlung statt?
  • Wer hat die Versammlung geleitet und wer protokolliert?
  • Alle Wahlergebnisse und die ersten Beschlüsse
  • Name, Beruf, Alter der gewählten Vorstandsmitglieder.
  • Der Gewählte muss die Wahl dazu noch schriftlich annehmen.
  • Unterschrift der Protokollunterzeichner. Schauen Sie in Ihre Satzung, ob dort Personen oder Ämter genannt sind, die Protokolle unterzeichnen dürfen. In der Regel treten an dieser Stelle der 1. und/oder 2. Vorstandsvorsitzende auf und der Protokollführer.

2. Beglaubigung vom Notar
Sie müssen am besten vor dem eigentlichen Amtsgang zum Amtsgericht für die Anmeldung des Vereins die Erklärung zur Anmeldung notariell beglaubigen lassen. Dies muss schriftlich stattfinden, mit allen Unterschriften der Vorstandsmitglieder. Bestandteile der Erklärung sind:

  • Originalsatzung und Kopie
  • Protokoll der Gründerversammlung mit den schriftlichen Wahlannahmen der Vorstände
  • Eintragung ins Vereinsregister. Dies tun Sie am zuständigen Amtsgericht.
  • Nach Bestätigung der Eintragung von dem zuständigen Mitarbeiter des Amtsgerichts wird Ihnen die Originalsatzung wieder zurück ausgehändigt und die beglaubigte Kopie zu den Akten gelegt.

Die Kosten der Eintragung unterscheiden sich jeweils von Amtsgericht zu Amtsgericht oder Notar zu Notar. Eine Einschätzung:

  • Amtsgericht ca. 10 – 20 Euro
  • Notar ca. 100 – 200 Euro

Sie sehen aber, dass sich die Kosten in Grenzen halten.

Ich hoffe Sie konnten durch diese Serie einige Neuigkeiten und wertvolle Informationen für Ihre Vereinsgründung erfahren. Mein Ziel war es, gerade für Laien dieses doch sehr umfangreiche Thema auch mit Hilfe einfacher Checklisten vereinfach zu erklären. Falls Sie dennoch Fragen oder auch Anregungen haben sollten, würde ich mich sehr freuen, wenn Sie diese ins Forum posten.