Anleihe und Genussschein

Sowohl Genussschein als auch Anleihe eignen sich für ein Basisdepot mit sicheren Renditen von ca. 6 bis 8%. Diese beiden Investmentarten unterscheiden sich jedoch in ein paar Punkten: So ist beim Genussschein die Auszahlung an den Gewinn gekoppelt, wohingegen Unternehmensanleihen sich durch geringe Kursschwankungen und eine feste Verzinsung auszeichnen.

Anleihe
Bei Unternehmensanleihen handelt es sich um Inhaberschuldverschreibungen, die oft eine vorgegebene Laufzeit haben. Die Verzinsung kann fest oder variabel sein. Die klassischen Unternehmensanleihen haben eine feste Verzinsung über die komplette Laufzeit (z.B. 5,5%). Der Zinssatz ist immer auf den Nominalwert (z.B. 1.000 €) bezogen. Daher sind die Kursschwankungen gering und sie eignen sich besonders für ein sicheres Basisdepot. Das Ziel ist, nicht auf Kurssteigerungen zu setzen, sondern eine jährliche, feste Ausschüttung. Die sogenannten Stückzinsen werden im Laufe des Jahr gesammelt. Diese werden bei Ankauf anteilig seit der letzten Zinsausschüttung an den Verkäufer gezahlt. Genussschein
Der Genussschein ist ein Investment, in dem schuld- und eigentumsrechtliche Ansprüche verbrieft sind. Es liegt zwischen Anleihe und Aktie. Meist bestehen Ansprüche an den Gewinn eines Unternehmens, weswegen oft nur Zinsen ausgeschüttet werden, wenn das Unternehmen einen Gewinn erzielt. Die Zinsen bei Genussscheinen werden in den Genussscheinkurs eingepreist, daher fällt nach der Zinsausschüttung der Kurs in etwa um die Ausschüttung. Dann sammeln sich die Zinsen im Kurs wieder bis zum nächsten Termin, und der Kurs steigt wieder.

Im Gegensatz zur Anleihe hängt beim Genussschein der Kurs auch von der wirtschaftlichen Situation des Schuldners ab. Wenn das Unternehmen Gewinne erwirtschaftet, so steigt normalerweise auch der Kurs des Genussscheins. Auf diese Weise können Sie mit dem Genussschein doppelt verdienen: Kursgewinne und Ausschüttungen. Bei Genussscheinen ist auf die Bonität des Schuldners zu achten. Denn falls der Schuldner Insolvenz anmeldet, so werden die Genussscheine erst nachrangig bedient.