Das Grundproblem beim Thema betriebliche Altersvorsorge ist und bleibt das Finden der richtigen Sparform, denn der nahezu unüberschaubare Produkt- und Tarifdschungel lässt die meisten mittelständischen Unternehmer schlichtweg resignieren.
Beispiel 1: Ein heute gut verdienender 30-Jähriger. Will diese Zielgruppe im Ruhestand (Alter zwischen 65 bis 95 Jahren) einen monatlichen Geldbetrag in Höhe von 2.000 Euro nach heutiger Kaufkraft zur Verfügung haben, dann benötigt sie mit Beginn des Rentenalters einen Kapitalbetrag von fast 1,2 Millionen Euro (durchschnittliche Inflationsrate von 2,5 %, durchschnittliche Anlagerendite 5 %, Steuern wurden noch nicht berücksichtigt).
Eine solche hohe Summe ist nicht erreichbar, daher ist gerade bei längeren Laufzeiten die zu erwartende Rendite entscheidend. Was wiederum bedeutet: Liegt eine Renditeerwartung von 4 % vor, dann ist eine über 35 Jahre gleich bleibende Sparrate von 1.300 Euro monatlich notwendig. Bei einer Renditeerwartung von 8 % beträgt die Sparrate für denselben Zeitraum nur rund 500 Euro.
Wer bei seiner Altersvorsorge nur auf Sicherheit setzt, gerät schneller als er denkt in eine Altersarmut, da eine solch hohe Sparrate kaum zu meistern ist. Wer hingegen nur auf Risiko setzt, gefährdet sein Sparziel. Daher gilt: Entscheidend ist eine ausgewogene Mischung. Beispiel 2: Bei der klassischen Altersvorsorge (100,00 € monatlicher Beitrag, Laufzeit 35 Jahre) käme der Sparer auf eine Ablaufleistung von ca. 99.000,00 €, sofern die geschätzte Rendite für die nächsten 25 Jahre stabil bleibt.
Inflationsausgleich erreichen
Zu empfehlen ist in diesem Zusammenhang stets ein Vertrag, durch den die Rente monatlich an die Inflation angepasst wird. Dadurch steigt die Rente dann Jahr für Jahr. Diese Steigerung hängt jedoch davon ab, wie viel Überschuss eine Versicherung unter dem Strich für ihre Kunden erwirtschaftet. Heute sorgt eine Einzahlung von ca. 100.000 € für bis zu 480 € Sofortrente. Diese steigt zudem im Laufe von 20 Jahren auf bis zu 750 € an, wenn die Versicherungen weiterhin Überschüsse wie in der Vergangenheit erwirtschaften.
Der Nachteil: Mit dem Tod des Versicherten endet auch die Zahlung der privaten Zusatzrente, das Geld ist unwiderruflich verloren – vorausgesetzt, es wurde kein besonderer Schutz für die Hinterbliebenen vereinbart. Diese Sicherheit geht jedoch wiederum zu Lasten der tatsächlich gezahlten Monatsrente. Problematisch wird das Ganze, wenn der Versicherte früh stirbt, denn ein Tod nach ein paar Monaten Rentenzahlungen führt dazu, dass die Hinterbliebenen (Erben) von dem angehäuften Vermögen keinen einzigen Cent mehr sehen.
Eine Rentenversicherung ist somit stets eine Wette auf ein langes Leben. Weitaus einfacher und sicherer ist die Rundum-Vorsorge, bei der man Geld anlegt an statt dieses in eine Versicherung zu stecken. Vorteilhaft erweisen sich dabei stets so genannte Entnahmepläne, d.h. das angesparte Geld liegt auf einem Konto oder Depot, jeden Monat fließt ein fester Betrag dem Anleger oder an die Hinterbliebenen zu. Und zwar so lange, bis das Geld verbraucht ist.