ALG II: Welche Sparmaßnahmen sind zu erwarten? (Teil 2)

Wir erläutern Ihnen, was wie eingespart werden soll – und was somit auf ALG II-Bezieher zukommt. Ob all die hier aufgeführten Einsparungen tatsächlich umgesetzt werden, ist noch nicht bekannt. Daher werden wir diesen Artikel laufend aktualisieren. Die hier aufgeführten Sparmaßnahmen basieren auf dem Wissenstand vom 07.06.2010. Hier nun eine Liste möglicher Sparmaßnahmen:

Ausgerechnet bei denjenigen, die sowieso schon am wenigsten Geld zur Verfügung haben, wird am meisten gespart. Grund: Die Aufwendungen für diese Leistungen machen mehr als die Hälfte des gesamten Bundeshaushaltes aus. Geplant ist die Streichung des befristeten Zuschlages. Dieser wurde bisher dann gezahlt, wenn jemand in den letzten zwei Jahren vor Bezug von ALG II (auch als HARTZ IV bekannt) das normale Arbeitslosengeld erhalten hat und dieses ALG höher als das zu erwartende ALG II war.

Bisher konnten somit einem Alleinstehenden monatlich maximal 160 EUR und bei einem Paar maximal 320 EUR für ein Jahr zusätzlich zum ALG II gezahlt werden. Im zweiten Jahr des Bezuges von ALG II waren es immer noch maximal 80 bzw. 160 EUR. Das alles soll nun wegfallen, womit ein ALG I-Bezieher nach Ende seines Bezuges sofort auf das Niveau von ALG II hinabfällt.

ALG II und Elterngeld
Wenn wir schon bei ALG II sind: Bisher hatten Eltern nach Geburt eines Kindes Anspruch auf Elterngeld. Dies betraf auch ALG II-Bezieher, die zwar "nur“ das Mindest-Elterngeld von 300 EUR bekamen – diese Summe wurde aber nicht als Einkommen gewertet und also auf dem ALG II angerechnet. Dieses Elterngeld für Bezieher von ALG II soll komplett gestrichen werden.

ALG II Rentenversicherungsbeträge
Kommt man einmal in den Bezug von ALG II hinein und findet trotz aller Bemühungen keinen Job mehr auf dem ersten Arbeitsmarkt, wird man für den Rest seines Lebens bestraft: Die bisherigen (wenn auch nur sehr gering ausgefallenen) Rentenversicherungsbeträge sollen entfallen. Damit ist insbesondere bei Langzeitarbeitslosen eine sehr geringe Rente absehbar, die dann auch im Alter zur Beantragung von Sozialleistungen zwingt.

Umwandlung von Pflichtleistungen in Ermessensleistungen
Apropos Langzeitarbeitslose: Auch deren Zahl könnte steigen, weil die Bundesregierung plant, bestimmte Pflichtleistungen in Ermessensleistungen umzuwandeln. War zum Beispiel das Amt bisher verpflichtet Eingliederungshilfen anzubieten, kann es das jetzt machen – oder auch nicht. 

Die Eingliederungshilfen betreffen zum Beispiel Unterstützungen für Arbeitslose, die ein eigene berufliche Selbstständigkeit anstreben oder auf Grund ihrer Behinderung spezielle Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen.

Während das Elterngeld bei Beziehern von ALG II komplett gestrichen wird, soll es bei allen Nicht-Arbeitslosen vermindert werden. Galt bisher ein Deckelungsbetrag (also ein höchstens zu berücksichtigendes Einkommen) von 2.700 EUR, soll dies auf 1.800 EUR gesenkt werden, womit insbesondere Besserverdienende starke Einbußen bei der Höhe des Elterngeldes hinnehmen.

Heizkostenpauschale beim Wohngeld
Schließlich und endlich soll auch die erst Anfang 2009 eingeführte Heizkostenpauschale bei dem Wohngeld ersatzlos gestrichen werden. Damit würde sich das Wohngeld für einen Alleinstehenden im ungünstigsten Fall um 24 EUR, bei einer 3-köpfigen Familie um 37 EUR und bei Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern um 43 EUR im Monat reduzieren.

Damit nicht genug: auch die Wohnungsbauprämie (derzeit 45 EUR im Jahr bei einem Alleinstehenden und 90 EUR im Jahr für ein Paar wird wohl ersatzlos gestrichen.