Gezielte Weisungen an die Bank oder einen Dritten
Aber auch wenn Sie nicht zur HV fahren und dort selbst abstimmen, sollten Sie Ihre Stimme nicht unter den Tisch fallen lassen.
Fordern Sie rechtzeitig die entsprechenden Formblätter an
Vor der HV erhalten Sie von Ihrer Bank ein Anschreiben, in dem Sie über die Tagesordnungspunkte der HV informiert werden. Die Bank teilt Ihnen dabei auch mit, wie sie abzustimmen gedenkt. Wenn Sie nicht einverstanden sind, müssen Sie aktiv werden und der Bank eine gegenteilige Anweisung erteilen. Dann ist der Bankenvertreter auf der HV verpflichtet, entsprechend abzustimmen.
Zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten können Sie Ihrer Bank auch ganz konkrete Weisungen geben. Wenn Sie beispielsweise die Entlastung des Vorstands ablehnen wollen, weil der Ihrer Meinung nach schlechte Arbeit geleistet hat, sollten Sie Ihrer Bank dazu einen Auftrag erteilen.
Sie können aber auch einer Institution Ihre Stimme übertragen, die die Vertretung von Aktionärsinteressen geschäftsmäßig betreibt, wie der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Hamborner Straße 53, 40472 Düsseldorf. Der Vorteil: Sie bündeln dadurch Ihre Interessen mit denen vieler kleiner Privatanleger und können Ihrem Anliegen besser Gehör verschaffen.