Ab 1. August 2009 ist der Tafelwein abgeschafft

Am 18. Juni 2009 hat der Deutsche Bundestag einstimmig eine Regelung der EU-Weinmarktreform ins nationale Recht umgesetzt. Mit Zustimmung des Bundesrates fällt damit ab 1. August 2009 die Bezeichnung "Tafelwein" weg. Welche Bezeichnung erhält die unterste Kategorie der deutschen Weine nun in Zukunft?

Tafelwein wird zum Wein ohne engere Herkunft
Grund für den Wegfall der Kategorie Tafelwein ist die Verordnung (EG) Nr. 479/2008. Diese sieht Tafelweine nicht mehr vor. Es gibt danach nur noch Wein mit oder ohne Herkunft. Alle Weine werden künftig in diese drei Kategorien eingeteilt (mit entsprechenden Bezeichnungen in der jeweiligen Landessprache der Mitgliedsländer).

Wein ohne engere Herkunftsangabe
Die unterste Kategorie. EU-Mitgliedsland, Rebsorte(n) und Jahrgang dürfen genannt werden.

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

  • Mittlere Kategorie
  • Güte und andere Eigenschaften ergeben sich überwiegend oder ausschließlich den geographischen Verhältnissen
  • Weintrauben mindestens 85% aus dem Gebiet
  • Herstellung im Gebiet
  • Sorten: Vitis vinifera oder Vitis vinifera, die mit anderen Vitis-Sorten gekreuzt wurde

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

  • Oberste Kategorie
  • Güte, Aussehen und andere Eigenschaften ergeben sich aus dem geographischen Ursprung
  • Weintrauben zu 100% aus dem Gebiet
  • Herstellung im Gebiet
  • Sorten: nur Vitis vinifera

Welche Auswirkungen die Neuregelung für den Tafelwein hat

  • Bisheriger Tafelwein wird zu "Wein ohne engere Herkunftsangabe“. Der Begriff "Tafelwein“ darf nicht mehr benutzt werden. Künftig heißt der Wein der untersten Kategorie einfach "Wein“, also beispielsweise "Deutscher Wein“ bzw. "Deutscher Wein Riesling“ oder "Deutscher Riesling“, falls die Rebsorte genannt wird.
  • Die bisherigen 6 deutschen Tafelweingebiete Rhein-Mosel, Oberrhein, Neckar, Bayern, Albrechtsburg und Stargarder Land, die als zusätzliche Angabe bei Tafelweinen erlaubt waren, entfallen ebenfalls.
  • Anders als bei den bisherigen Tafelweinen dürfen bei "Wein ohne engere Herkunftsangabe“ künftig auch Rebsorten und Jahrgang angegeben werden.

Welche Auswirkungen die Neuregelung sonst noch hat

  • Andere deutsche Weinbezeichnungen wie "Landwein“, "Qualitätswein“ und "Prädikatswein“ mit den Unterkategorien von Kabinett bis Eiswein bleiben erhalten und dürfen weiter verwendet werden – und zwar alternativ zu den neuen EU-Kategorien.
  • Bisherige Landweine fallen in die Kategorie "Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung“ (g. U.).
  • Bisherige Qualitäts- und Prädikatsweine fallen in die Kategorie "Wein mit geschützter geografischer Angabe“ (g. g. A.).
  • Die Namen der 13 deutschen Qualitätsweinbaugebiete und die Landweinnamen werden nach erfolgreicher Registrierung in Brüssel automatisch im Rahmen der EU-Weinmarktorganisation weltweit vor missbräuchlicher Verwendung geschützt.

Außerdem bleiben noch diese traditionellen Bezeichnungen erhalten: Schillerwein, Weißherbst, Winzersekt.

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EU-Weinmarktreform: Adieu Vin de Pays