5 Punkte zur Beitragsbemessungsgrenze sollten Sie kennen
Die Grenze ist für viele Arbeitnehmer immens wichtig, denn sie bremst die gesetzlichen Sozialversicherungen aus.
1. Warum ist die Beitragsbemessungsgrenze so wichtig?
Die Bemessungsgrenze spielt nicht nur für gesetzlich Versicherte eine Rolle, sie kann auch für privat Versicherte wichtig sein. Die Beiträge zu der Sozialversicherung werden direkt prozentual vom Bruttolohn des Arbeitnehmers erhoben. Der Lohnanteil, der die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, wird bei dieser prozentualen Rechnung nicht berücksichtigt. Dieser Teil des Einkommens ist somit vollkommen beitragsfrei.
Übersteigt Ihr Bruttolohn die Beitragsbemessungsgrenze, dann wird Ihr Versicherungsbeitrag bis zu maximal dieser Grenze erhoben. Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Grenze erreichen, bleiben die absoluten Beträge zu Ihrer jeweiligen Versicherung konstant. Infolgedessen sinkt der prozentuale Anteil von Ihrem Bruttoeinkommen.
2. Unterschiede zur Versicherungspflichtgrenze
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet und oftmals mit der Beitragsbemessungsgrenze verwechselt. Im Detail regelt die Versicherungspflichtgrenze, bis zu welcher festgelegten Höhe des Arbeitsentgelts ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist.
Die Grenze legt genau fest, ab welchem Einkommen sich Arbeiter und Angestellte vollständig privat versichern dürfen. In der Regel ist die Versicherungspflichtgrenze höher als die Beitragsbemessungsgrenze. Es gibt nur einen Ausnahmefall, von diesem sind Arbeitnehmer, die 2002 bereit vollständig privat versichert waren, betroffen. Bei diesen kommt eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze zum Einsatz und deren Höhe ist mit der Bemessungsgrenze identisch.
3. Welche Versicherungszweige sind betroffen?
Die Beitragsbemessungsgrenze deckt alle Pflichtbeträge bei verschiedenen Versicherungszweigen. Die wichtige Grenze kommt bei der Krankenkasse für die gesetzlich Pflichtversicherten und bei der Pflegeversicherung zum Einsatz. Sie spielt ebenfalls bei der Arbeitslosenversicherung und der Rentenversicherung eine wichtige Rolle.
Früher wurde zusätzlich noch zwischen der Arbeiter- und der Angestellten-Rentenversicherung unterschieden. Die Grenzwerte sind bei der Pflegeversicherung identisch mit den Werten der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung und bei der Arbeitslosenversicherung kommen die gleichen Grenzwerte zum Einsatz.
4. Wie funktioniert die Anpassung der Grenze?
Die Bundesregierung passt die Grenze im Rahmen einer Rechtsverordnung einmal im Jahr an. Für die Anpassung wird das Verhältnis der Bruttolöhne und Gehälter pro Arbeitnehmer im vergangenen Jahr mit den Löhnen und Gehälter im vorletzten Jahr verglichen. Je nachdem, wie sich das Einkommen entwickelt, nimmt die Regierung entsprechende Anpassungen vor. In den letzten Jahren ist die Grenze leicht gestiegen.
5. Welche Rolle spielt die Grenze für privat Versicherte?
In der Regel betrifft die Beitragsbemessungsgrenze hauptsächlich Arbeitnehmer, die gesetzlich pflichtversichert sind. Die Tarife einer privaten Krankenversicherung orientieren sich nicht am jeweiligen Einkommen, sondern am Gesundheitszustand, am Alter und an verschiedenen Leistungen. Aus diesen Gründen sind die Grenzwerte der Sozialversicherung in der Regel ohne Belang.
Bei dem sogenannten Basistarif gibt es allerdings eine wichtige Ausnahme. Im Detail handelt es sich um einen brancheneinheitlichen Tarif, der 2009 eingeführt wurde. Die Höhe der Beiträge und die Leistungen in diesem Tarif orientieren sich direkt an den gesetzlichen Krankenkassen. Somit richtet sich der Höchstbetrag von diesem Tarif auch direkt nach der Beitragsbemessungsgrenze.
Sollten Sie im Basistarif versichert sein, dann spielt die Grenze auch für Sie eine wichtige Rolle. Sie zahlen maximal den Betrag, den Sie auch in einer gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen müssten. Im Hinblick auf den Arbeitgeberzuschuss spielt diese Grenze ebenfalls eine Rolle. Aus ihrer Höhe leitet sich der maximal mögliche Arbeitgeberzuschuss für privat Versicherte ab.
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