5 Punkte, die Sie vor einer Privatinsolvenz unbedingt überprüfen sollten

Schätzungen gehen davon aus, dass rund 6,7 Millionen Privatpersonen hierzulande überschuldet sind oder Probleme haben, Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Damit ist praktisch jeder zehnte Deutsche über 18 Jahren betroffen. Seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung im Jahre 1999 besteht die Möglichkeit, sich mit einer Privatinsolvenz von seinen Schulden zu befreien.

Was die Privatinsolvenz bedeutet

Die Privatinsolvenz – das sogenannte Verbraucherinsolvenzverfahren – läuft in mehreren Stufen ab, die rechtlich zwingend einzuhalten sind. Am Beginn steht ein außergerichtlicher Einigungsversuch auf der Basis eines Schuldenbereinigungsplans. Wenn dieser Antritt scheitert, kann ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren angestrengt werden. Ist auch dieser Versuch erfolglos, wird das eigentliche Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet.

Ein vom Gericht eingesetzter Treuhänder hat dann die Aufgabe, das pfändbare Vermögen zu verwerten. In diesem Rahmen kann der Schuldner die Restschuldbefreiung beantragen. Sie tritt am Ende einer mehrjährigen Wohlverhaltensphase ein, in der alle Anstrengungen unternommen werden müssen, noch nicht befriedigte Forderungen zu begleichen.

Im Regelfall dauert das "Wohlverhalten" sechs Jahre, unter bestimmten Voraussetzungen kann die Frist auf drei Jahre verkürzt werden. Danach ist dann ein finanzieller Neustart möglich.

1. Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Schulden

Das Gefühl, die eigenen Schulden nicht mehr im Griff zu haben, ist noch nicht gleichbedeutend mit Überschuldung oder drohender Zahlungsunfähigkeit. Oft ist es einfach fehlende Übersicht, die zu Zahlungsstörungen führt. Wenn sich schon einige Verpflichtungen aufgetürmt haben, hilft manchmal schon eine Umschuldung.

Dadurch lässt sich die laufende Belastung durch Zins- und Tilgungszahlungen reduzieren und die Kontrolle zurückgewinnen. Der frühzeitige Gang zur Schuldnerberatung ist dabei zu empfehlen. Wenn Sie Ihren Verpflichtungen mit diesen Maßnahmen wieder störungsfrei nachkommen, erübrigt sich das Verbraucherinsolvenzverfahren.

2. Bewerten Sie Ihre wirtschaftliche Lage

Nicht nur Schulden sind in den Blick zu nehmen, auch Ihre – jetzige und zukünftige – Vermögens- und Einkommenssituation. Ihr Vermögen kann ebenso zur Schuldentilgung eingesetzt werden wie der pfändbare Teil Ihres Einkommens. Solange hier noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, ist der Zeitpunkt für die Privatinsolvenz in der Regel noch nicht gekommen. Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist an das Vorliegen akuter oder drohender Zahlungsunfähigkeit gebunden.

3. Sprechen Sie mit Ihren Gläubigern

In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, mit den Gläubigern eine einvernehmliche Regelung zu versuchen, ehe das Verbraucherinsolvenzverfahren offiziell in Gang gesetzt wird. Oft gibt es Möglichkeiten, Ratenaussetzungen, -ermäßigungen, im günstigsten Fall sogar einen teilweisen Schuldenerlass auszuhandeln. Erst wenn alle Versuche gescheitert sind oder nicht ausreichen, ist die Ingangsetzung des Verfahrens angebracht.

4. Berücksichtigen Sie auch die Verfahrenskosten

Eine Privatinsolvenz ist nicht kostenlos. Im Schnitt fallen 2.500 Euro für das Gericht und den Insolvenzverwalter an. Wenn die Schuldsumme darunter liegt oder nur unwesentlich höher ist, lohnt sich das Verbraucherinsolvenzverfahren üblicherweise nicht.

5. Faustregel für eine "lohnende" Privatinsolvenz

Ob ein Verbraucherinsolvenzverfahren angestrebt werden sollte, lässt sich nur nach den Verhältnissen im Einzelfall beurteilen. Es gibt aber eine Faustregel. Wenn kein pfändbares Einkommen (mehr) zur Bedienung von Zahlungsverpflichtungen vorhanden ist oder die Schulden höher sind als das in sechs Jahren kumulierte pfändbare Einkommen, ist das Verfahren meist angebracht.