Die 25% setzen sich wie folgt zusammen: Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung jetzt 12 %, ab 01.07.2006 dann 15%; Pauschalbeitrag Krankenversicherung derzeit 11%, dann 13%. Die 2%-ige pauschale Abgeltungssteuer bleibt unverändert.
Eine "normale" Kraft, die genau 400 Euro im Monat verdient, verteuert sich damit um 20 Euro.
Bis zum 30.06.:
Lohn: 400 Euro
Abgaben: 25% von 400 Euro = 100 Euro
gesamt: 500 Euro
Ab 01.07.2006:
Lohn: 400 Euro
Abgaben: 30% von 400 Euro = 120 Euro
gesamt: 520 Euro
Lohn: 400 Euro
Abgaben: 30% von 400 Euro = 120 Euro
gesamt: 520 Euro
Achtung: Denken Sie an Ihre Übungsleiter und nutzen Sie die Übungsleiterpauschale!
Wenn Sie einem Übungsleiter "nur" die 400 Euro zahlen und keine gesonderte Übungsleiterpauschale "ansetzen", können Sie diese 1.848 Euro/Jahr mit 154 Euro im Monat steuerlich berücksichtigen:
Wenn Sie einem Übungsleiter "nur" die 400 Euro zahlen und keine gesonderte Übungsleiterpauschale "ansetzen", können Sie diese 1.848 Euro/Jahr mit 154 Euro im Monat steuerlich berücksichtigen:
400 Euro Lohn
– 154 Euro Übungsleiter-Freibetrag
= 246 Euro sind zur Berechnung zugrunde zu legen.
Nur hiervon führen Sie dann die Abgaben ab.
Tipp: Wer privat krankenversichert ist (Beamte, Selbstständige, Personen, die mit Ihrem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegen), hat gegenüber anderen Minijobbern einen Vorteil: Für diese Kräfte muss Ihr Verein keine Krankenkassenbeiträge abführen. Sie zahlen statt 25% nur 14% Abgaben (bis 30.06.2006). Ab dem 01.07.2006 sind es dann 17%.