4 Fragen und Antworten zur Osteopathie

Die Osteopathie gehört zurzeit zu den beliebtesten Therapien innerhalb der Naturheilverfahren. Bei welchen Beschwerden die Osteopathie als Therapie helfen kann und was die Kassen zahlen, lesen Sie hier.

Lesen Sie hier die Antworten zu 4 Fragen zur Osteopathie.

1. Was ist Osteopathie?

Begründet wurde die Osteopathie vor über 100 Jahren durch den amerikanischen Arzt Andrew Tyler Still. Seit erst etwa 10 Jahren ist die Osteopathie in Deutschland verbreitet. Die Osteopathie darf in Deutschland nur von Ärzten und Heilpraktikern ausgeübt werden. Der „Osteopath“ ist kein staatlich anerkannter Beruf.

Die Osteopathie ist sowohl ein Diagnose- wie auch ein Therapieverfahren. Manuell werden Blockaden erspürt und sanft beseitigt.

2. In welchen Fällen kann Osteopathie hilfreich sein?

Bei der Osteopathie werden alle Bereiche des Bewegungsapparates (Knochen, Gelenke, Bänder, Bindegewebe, Faszien) sowie andere Körperbereiche (Nerven und innere Organe) in Diagnose und Therapie mit einbezogen. Dementsprechend vielfältig ist auch das Anwendungsspektrum. Im Mittelpunkt stehen Beschwerden des Bewegungsapparates:

  • Bewegungseinschränkungen
  • Schmerzen
  • Verletzungen
  • Blockaden
  • Verspannungen
  • Skoliose und vieles mehr

Funktionelle Beschwerden des gesamten Organismus wie etwa Reizdarm-Syndrom, Fibromyalgie, Kopfschmerzen oder Schwindel können ebenfalls mit der Osteopathie behandelt werden.

3. In welchen Fällen ist eine osteopathische Behandlung nicht sinnvoll?

Vor einer osteopathischen Behandlung muss immer eine umfassende Untersuchung stehen. Die Osteopathie ist nicht sinnvoll bei Osteoporose, akuten Bandscheibenvorfällen, Tumorerkrankungen sowie einigen neurologischen und chronisch entzündlichen Erkrankungen. Auch die Einnahme einiger Medikamente, wie zum Beispiel blutverdünnende Arzneimittel, sprechen gegen eine osteopathische Behandlung.

4. Welche Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen?

Immer mehr gesetzliche Krankenkassen erstatten ganz oder teilweise osteopathische Behandlungen. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist meist eine ärztliche Bescheinigung, welche die Notwendigkeit der osteopathischen Behandlung bescheinigt. Notwendigkeitsbescheinigungen von Heilpraktikern werden von den gesetzlichen Kassen in der Regel nicht akzeptiert.

Private Krankenversicherungen und private Zusatzversicherungen erstatten die Kosten für die osteopathische Behandlung durch einen Arzt oder Heilpraktiker ganz oder teilweise. Eine Notwendigkeitsbescheinigung ist meist nicht erforderlich.

Vor einer Behandlung sollten die Versicherten die Modalitäten der Kostenübernahme mit ihrer Versicherung klären, da die Versicherungen jeweils sehr unterschiedliche Bedingungen haben und sich auch in der Höhe der Kostenübernahme deutlich unterscheiden. Allgemeingültige Aussagen können hier leider nicht getroffen werden.

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