Wenige Jahre nach der Insolvenz lassen sich einige Lehren ziehen, die für jeden bestehenden Stromtarif oder den zukünftigen Anbieterwechsel interessant sind.
1. Eine ausbleibende Stromversorgung muss niemand fürchten
Viele Kunden von Flexstrom fürchteten zum damaligen Zeitpunkt, sofort von der regulären Stromversorgung abgeschnitten zu werden und ohne elektrische Energie dazustehen. Diese Sorge ist allerdings unbegründet, egal ob es zur Insolvenz oder anderen Lieferschwierigkeiten des Energieunternehmens kommt. Sollte tatsächlich die vertraglich zugesicherte Stromlieferung durch einen Anbieter nicht mehr möglich werden, springt der lokale Energieanbieter ein. Im Regelfall die Stadtwerke oder ihre Nachfolgeunternehmen.
Falls dauerhaft keine Stromlieferung per Vertrag mehr möglich wird, z. B. bei einer Insolvenz wie bei Flexstrom, kann der Stromkunde von einem sofortigen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Hiernach kann er entscheiden, ob er bei den Stadtwerken als Aushilfslieferant dauerhaft bleiben möchte oder zu einem anderen Stromanbieter wechseln möchte. Letzteres ist üblich, so dass lediglich die wenigen Wochen bei den Stadtwerken zum ortsüblichen Tarif abgerechnet werden.
2. Bei Vorkasse trägt der Stromkunde das volle Risiko
Im Konkurrenzkampf der Stromanbieter werden immer neue Rabatte präsentiert, beispielsweise wenn der Kunde für das anstehende Jahr in Vorkasse geht. Häufig ist diese Regelung mit dem Kauf eines festen Strompakets in Kilowattstunden verbunden, das direkt zum aktuell gültigen Tarif erworben wird. Kommt es im Laufe des Jahres zu einer Insolvenz wie bei Flexstrom, liegt das finanzielle Risiko alleine beim einzelnen Kunden.
Bei der Abwicklung einer Insolvenz wird die Gesamtheit der Gläubiger ermittelt, um ihre Ansprüche ganz oder teilweise zu befriedigen. Im Falle eines Stromunternehmens können dies Abertausende Kunden im privaten und gewerblichen Bereich sein, genauso wie Firmen als Kooperationspartner des Lieferanten.
Als einzelner Kleinkunde wird man bei der Befriedigung der Gläubiger nicht prioritär behandelt, schlimmstenfalls werden nur wenige Euro aus der Insolvenzkasse ausgezahlt. Im Vergleich zum zuvor erworbenen Strompaket bedeutet dies bei Vorkasse einen spürbaren Verlust.
3. Zur Rechtssicherheit eine Kündigung aufsetzen
Sollte ein Energieunternehmen ähnlich wie Flexstrom in Zukunft keinen Strom mehr liefern können, kann dies auch ein temporäres Problem sein. Beispielsweise kann es zu finanziellen Engpässen kommen, die das Unternehmen aus eigener Kraft und ohne eine Insolvenz überwindet. Einfach so zu wechseln, nur weil Lieferschwierigkeiten für wenige Tage vorliegen, ist Ihnen als Kunde nicht möglich.
Stattdessen sollten Sie einen Blick in den bestehenden Stromvertrag werfen und die Fristen für eine reguläre oder fristlose Kündigung beachten. Unabhängig von Lieferschwierigkeiten und anderen Problemen ist die Kündigung eines Stromvertrags in Deutschland kurzfristig möglich, binnen weniger Wochen liefert der neue Stromanbieter seine Energie. Eine Kündigung des alten Anbieters muss dem jedoch vorausgehen, egal ob regulärer Wechsel oder bevorstehende Insolvenz.
4. Haben Sie keine Angst vor dem Stromanbieterwechsel
Die Insolvenz von Flexstrom wird viele ängstliche Stromkunden bestätigen, die aus Angst vor einer ausbleibenden Stromversorgung noch nie im Leben ihren Stromanbieter gewechselt haben. Auch wenn ein Anbieter wie Flexstrom eine Insolvenz erleiden kann, sollte die konkrete Abwicklung eher Sorgen nehmen als auslösen.
Der Wechsel zu einem anderen Anbieter ist formal nach der Kündigung problemlos umzusetzen, auch die Stromversorgung bleibt unter allen Umständen gesichert und niemand sitzt ohne elektrische Energie in den eigenen vier Wänden. Das Einsparpotenzial beim Wechsel zu einem anderen Stromanbieter sollten Sie sich deshalb nicht entgehen lassen!