3 Gründe, die gegen eine Vereinsgründung sprechen

Es gibt gute Gründe, einen Verein zu gründen, wenn sich eine Interessengemeinschaft gefunden hat, um dem gemeinsamen Hobby eine klare Struktur zu geben. Es gibt aber auch gute Argumente, die gegen eine Vereinsgründung sprechen, damit schlimme Konsequenzen vermieden werden. 3 triftige Gründe möchte ich Ihnen gerne erläutern.

Nehmen wir einmal an, Sie treffen sich regelmäßig mit einer wechselnden Anzahl von Freunden, um einem gemeinsamen Hobby nachzugehen. Sie unternehmen Fahrradtouren, organisieren Fahrten zu kulturellen Veranstaltungen oder gehen einer sportlichen Betätigung nach, die in einem etablierten Verein noch nicht angeboten wird. Da liegt es nahe, selbst einen Verein zu gründen, eine Gemeinnützigkeit anzustreben und die Vorteile als Mitglied eines gemeinnützig anerkannten Vereins zu nutzen wie Spendenbescheinigungen für finanzielle Zuwendungen oder die Ehrenamtspauschale für ehrenamtliche Tätigkeit.

Eine Vereinsgründung weist dem Vorstand Verwantwortung zu

Vorsicht! Die vermeintlichen Vorteile können sich als erhebliche Nachteile erweisen, wenn die Vereinssatzung nicht eingehalten wird. Das wiederum kann fatale Folgen für die Vorstandsmitglieder haben, denen mit der Vereinsgründung mitunter große Verantwortung zugewiesen wird. Es gibt 3 triftige Gründe, die gegen eine Vereinsgründung sprechen. Sollten diese in Ihrem Fall vorliegen oder Ihnen Zweifel kommen, ob die Kriterien für einen funktionierenden Verein erfüllt werden können, sollten Sie von einer Vereinsgründung absehen.

1. Grund: Finanzen eines Vereins

Der wohl triftigste Grund, der gegen die Gründung eines Vereins spricht, ist die Frage der klaren Finanzen. Wenn die nicht geordnet sind oder die Voraussetzungen fehlen, sie nach einer (Muster-) Satzung zu verwalten, dann ist dringend von einer Vereinsgründung abzuraten. Neben dem Vorsitzenden ist der Schatzmeister die wichtigste Person in einem Verein. Er muss in der Lage sein, eine Kasse ordnungsgemäß zu führen, Mitgliedsbeiträge einzuziehen, Spenden entgegenzunehmen, Ausgaben zu überwachen und alles in einer nachvollziehbaren Buchhaltung festzuhalten.

Steht eine solche Person nicht zur Verfügung, ist es sehr gewagt, trotzdem einen Verein aus dem Boden zu stampfen, denn schließlich trägt dann der Vorstand die Verantwortung für alle Unregelmäßigkeiten, die nicht nur zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen, sondern im schlimmsten Fall auch ins Büro des Staatsanwalts.

2. Grund: Fehlendes Management

Bisher ist es in der Interessengemeinschaft immer mehr oder weniger gut gelungen, bestimmte Dinge zu organisieren. Im Verein muss es gelingen, denn die Satzung gibt einen konkreten Zweck vor, den Vorstand und Mitglieder erfüllen müssen. Ist es schon jetzt schwer, notwendige Aufgaben und Arbeiten zu verteilen, wird es im Verein noch schwerer werden, weil sich aller Voraussicht nach diejenigen, die sich jetzt schon davor drücken, Verantwortung zu übernehmen, ganz zurückziehen werden.

3. Grund: Fehlende Mitglieder

Ihre Interessengemeinschaft besteht aus einer kleinen Gruppe von maximal 10 Leuten. 7 Leute sind nötig, um als Gründungsmitglieder ihre Unterschrift zu leisten und machen so erst eine Vereinsgründung möglich. Wenn Sie mit Ach und Krach gerade mal diese 7 Leute zusammenbekommen und nur mit großer Mühe ein Vorstandsteam mit Vorsitzendem, stellvertretendem Vorsitzenden, Schriftführer und Kassier wählen können, dann steht der Verein auf wackeligen Füßen.

Gerade wenn es sich um einen Vereinszweck handelt, der als exotisch zu bezeichnen ist, wird es kaum gelingen, weitere Mitglieder zu gewinnen. In diesem Fall ist es wesentlich unkomplizierter, die Interessengemeinschaft weiter zu betreiben als einen Verein zu gründen. Wenn sich irgendwann nicht mehr genug Leute zusammenfinden, war’s das dann. Bei einem Verein muss ein aufwendiges Procedere durchgeführt werden, um ihn aufzulösen.

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