Wenn es an die Einschulung des Kindes geht, haben Eltern viel zu entscheiden und zu organisieren. Eine der wichtigsten Fragen ist, auf welche Schule das Kind überhaupt gehen soll. Auch müssen Fristen für die Anmeldung an der Schule eingehalten werden, zudem stellt sich die Frage nach dem Alter des Kindes bei der Einschulung.
1. Auf welche Schule geht mein Kind?
Grundsätzlich gibt es keine freie Schulwahl, sondern die baldigen Erstklässler werden ihrem Wohnort entsprechend einer Schule im Grundschulbezirk automatisch zugeteilt. Dieses Prinzip heißt Sprengelprinzip. Mit ihm soll ein kurzer Schulweg garantiert werden und soziale Selektion schon vor dem Schuleintritt verhindert werden.
Unter Umständen gibt es Ausnahmen für das Sprengelprinzip, zum Beispiel wenn die Eltern ihr Kind bei Verwandten anmelden und es somit einem anderen Grundschulbezirk unterliegt, in dem es vermeintlich bessere Schulen gibt. Auch mit einem Gastschulantrag ist eine Anmeldung an einer anderen Grundschule möglich. Dieser kann zum Beispiel dann gestellt werden, wenn der Arbeitsplatz der Eltern nah an einer anderen Grundschule ist.
Ebenfalls eine Alternative sind Montessori-Schulen oder Waldorf-Schulen. Um eine dieser speziellen Schulformen zu nutzen, muss aber ein Antrag beim Schulamt gestellt werden und der Schüler muss ein Auswahlverfahren durchlaufen. Zudem müssen sich Eltern darüber im Klaren sein, dass diese privaten Schulen zum Teil monatliche Gebühren verlangen.
2. Welches ist das richtige Alter für den Schulstart?
Für Kinder herrscht ab einem gewissen Alter Schulpflicht. Üblich ist der Eintritt in die Schule mit 6 Jahren, unter Umständen können Kinder aber auch mit 5 oder 7 Jahren eingeschult werden. Um schon mit 5 eingeschult zu werden, können die sogenannten „Kann-Kinder“ eine Schuleingangsuntersuchung durchlaufen, in der geschaut wird, ob das Kind körperlich, emotional und sozial schon reif genug ist, um in die Schule zu kommen.
Da der Schulanfang in der Regel im Spätsommer ist, trifft die Einschulung mit 5 in der Regel Kinder, die im Herbst oder zum Winteranfang Geburtstag haben und wenige Wochen oder Monate nach der Einschulung dann 6 Jahre alt werden. Falls ein 6-jähriger im Kindergarten immer noch zu viel Bewegungsdrang haben sollte, kann man überlegen ihn erst mit 7 einzuschulen.
3. Wann Sie Ihr Kind spätestens zur Schule anmelden sollten
Wenn klar ist, in welchem Alter ihr Kind eingeschult wird, sollten Sie es ein halbes bis dreiviertel Jahr vor Schulstart anmelden. Eltern, die die rechtzeitige Anmeldung zur Schule im Rahmen des schulpflichtigen Alters des Kindes verpassen, drohen sogar Bußgelder.
Nach der Anmeldung stellen sich Eltern und Kind dann in der neuen Schule vor, das Kind muss durch die Schuleingangsuntersuchung und auch Entscheidungen, ob das Kind wirklich schon reif für die Schule ist oder ob man besser noch ein Jahr warten sollte, können dann gefällt werden.
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