Plötzlich ein Pflegefall in der Familie – was tun?

Ob Unfall, schwere Erkrankung oder Einschränkungen im Alter: Wenn plötzlich ein Familienmitglied zum Pflegefall wird oder der Moment kommt, in dem ein wenig Unterstützung nicht mehr ausreicht, brauchen Sie als Angehörige Hilfe und Beratung. So können Sie die Situation in den Griff bekommen.

Wenn ein Angehöriger zum Pflegefall wird, sollten Sie sich gleich zu Beginn beraten lassen, mit welcher Unterstützung Sie rechnen können. Überlegen Sie zunächst, ob Sie in der Lage sind, den Betroffenen zu Hause zu pflegen. Sind Sie zum Beispiel  selbst pflegebedürftig oder chronisch krank und dadurch in Ihren Kräften eingeschränkt, könnte ein Pflegeheim eine Lösung darstellen. Sprechen Sie, wenn möglich, mit dem Pflegebedürftigen über seine Vorstellungen und überlegen Sie gemeinsam, wie die ideale Pflege für alle Beteiligten aussehen könnte.

Ein Problem – viele Pflegeformen

Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Pflegesituation zu gestalten. Neben der Pflege zu Hause und im Heim gibt es auch Teilzeitpflegeformen, bei der Ihr Angehöriger stundenweise in einer entsprechenden Einrichtung versorgt wird. Für Demenzkranke kann eine spezielle Wohngemeinschaft optimal sein. Schwerstkranke Menschen finden beste Betreuung in Pflegeoasen, die in besonderer Weise auf alle Bedürfnisse des Patienten eingehen.

Informieren Sie sich rund um die Pflegeeinstufung: Durchsetzung von Pflegestufen im häuslichen Bereich

Lassen Sie sich beraten

Beratungen zur Pflege bekommen Sie bei der Pflegekasse des Betroffenen oder bei einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe. Für eine ausreichende Versorgung und Unterstützung sollten Sie einen Antrag auf eine Pflegestufe stellen. Rufen Sie die Krankenkasse an und vereinbaren einen Termin zur Begutachtung des Patienten. Nutzen Sie die Zeit bis dahin, um zu notieren, bei welchen Aktivitäten Ihr pflegebedürftiger Angehöriger Hilfe braucht, wann und wie viel Zeit dafür benötigt wird.

Führen Sie ein Pflegetagebuch

Im Internet finden Sie Vorlagen für ein Pflegetagebuch zum Herunterladen, in das Sie Ihre Eintragungen vornehmen können, zum Beispiel bei der AOK. So kann der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen die Situation besser einschätzen, zumal der Besuch immer nur eine kurze Momentaufnahme sein kann, in der der Pflegebedürftige vielleicht gerade recht gesund erscheint. Dies betrifft vor allem an Demenz erkrankte Menschen im Anfangsstadium. Hier ist der MDK auf Ihre Mithilfe angewiesen.

Bei Ablehnung einer Pflegeeinstufung Widerspruch einlegen

Lehnt die Krankenkasse eine Pflegeeinstufung ab, obwohl Sie viel Zeit für Ihren Angehörigen investieren, um ihm bei diversen Tagesverrichtungen zu helfen, lassen Sie sich nicht entmutigen. Legen Sie beziehungsweise Ihr Angehöriger innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch ein. Diesen müssen Sie zunächst nicht begründen. Fordern Sie außerdem das Gutachten des MDK an und prüfen dieses auf seine Richtigkeit. Anschließend können Sie eine Begründung für Ihren Widerspruch nachreichen.

Informieren Sie sich auch, ob Sie die Kosten eines Pflegeheims zahlen müssen, wenn ein Angehöriger zum Pflegefall wird.

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