Leistungen für die häusliche Pflege von Demenzkranken ab 2015

Nach dem Pflegestärkungsgesetz 1 werden 2015 die Leistungen für die Pflege angepasst. Demenzkranke werden dabei besonders berücksichtigt, da sie bisher keine oder zu geringe finanzielle Unterstützung bekamen. Mit welchen Beträgen können Sie für verschiedene Pflegeleistungen rechnen, wenn Sie Ihren Angehörigen zu Hause pflegen?

An Demenz erkrankte Menschen brauchen mehr Zuwendung und Zeit als andere Pflegebedürftige der gleichen Pflegestufe, daher wurde die Pflegestufe 0 eingeführt und die Pflegestufen I, II, III und Härtefälle erweitert. Diese erweiterten Pflegestufen gelten nur für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI. Meist sind an Demenz erkrankte Menschen davon betroffen. Damit der Bedarf an erhöhter Versorgung gedeckt werden kann, gibt es ab 2015 mehr Geld für alle Pflegeleistungen.

Pflegegeld für Demenzkranke ab 2015

Pflegegeld wird gezahlt, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche den Pflegebedürftigen zu Hause pflegen.

Pflegestufe      Euro

0                     123

I                      316

II                     545

III                    728

In diesem Ratgeber finden Sie viele Tipps und Informationen, wie Sie besser mit Ihrem demenzkranken Angehörigen umgehen können: Demenz: Leben mit dem Vergessen.

Pflegesachleistungen für Demenzkranke  ab 2015

Pflegestufe     Euro

0                     231

I                      689

II                   1298

III                  1612

Härtefall         1995

Pflegehilfsmittel, Verhinderungspflege, und Entlastungsleistungen

Die Leistungen für Pflegehilfsmittel sind für alle Pflegebedürftigen gleich und werden 2015 von derzeit 31 Euro auf 40 Euro pro Monat steigen. Das Gleiche gilt für die Verhinderungspflege: In Pflegestufe 0, I, II und III werden bis zu 1612 Euro für maximal sechs Wochen pro Jahr für eine Ersatzpflege bezahlt, die Ihren demenzkranken Angehörigen zu Hause pflegt, während Sie im Urlaub sind oder von einer Krankheit genesen.

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen können Sie in Anspruch nehmen, wenn die Grundleistungen nicht ausreichen, um Sie zu unterstützen. 2015 erhält der Demenzkranke dafür weitere 104 Euro, bei besonders hoher Belastung 208 Euro pro Monat.

Leistungen für teilstationäre Pflege von Demenzkranken ab 2015

Diese Leistungen kann der Demenzkranke in Anspruch nehmen, wenn er tagsüber oder nachts in einer Einrichtung betreut und gepflegt wird, um Sie zu entlasten. Ab 2015 bekommt der Demenzkranke die volle Summe für Pflegegeld und Pflegesachleistungen sowie für Leistungen bei teilstationärer Pflege.

Pflegestufe      Euro

0                      231

I                        689

II                     1298

III                    1612

2015 erstmals Leistungen für die Kurzzeitpflege von Demenzkranken

Während es 2014 in Pflegestufe 0 für Demenzkranke keine Leistungen für die Kurzzeitpflege gab, zahlt die Pflegekasse ab 2015 bis zu 1612 Euro für maximal vier Wochen Kurzzeitpflege pro Jahr. Die gleiche Summe wird für die Stufen I, II und III gezahlt. Wenn die Leistungen für eine Verhinderungspflege in einem Jahr nicht genutzt wurden, kann man diese Zeit zu der Kurzzeitpflege dazurechnen. Sie können dann bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege nutzen, um sich zu erholen oder zu genesen, wenn Sie selbst erkrankt sind. Die Kurzzeitpflege findet im Gegensatz zur Verhinderungspflege in einer Einrichtung statt.

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