Sturzprophylaxe: Beraten Sie Ihre Kunden schriftlich

Zur Sturzprophylaxe bei gefährdeten Kunden gehört eine Beratung. Dabei müssen Sie darauf achten, den Inhalt detailliert in der Pflegedokumentation festzuhalten. Ein zusätzliches Informationsschreiben gibt Ihnen Sicherheit, dass die Anforderungen als erfüllt angesehen werden.

Sturzprophylaxe: Beratung und Nachweis
Zur Sturzprophylaxe gefährdeter Kunden gehört laut MDK-Anforderungen auch eine Beratung. Damit Sie nachweisen können, dass Sie diese Anforderung erfüllt haben, müssen Sie in der Pflegedokumentation festhalten:

  • den Zeitpunkt der Beratung,
  • die Inhalte
  • und eventuelle Ablehnung Ihrer Empfehlungen.

Zusätzlich können Sie den Patienten ein Informationsschreiben zur Sturzprophylxe überreichen. Lassen Sie sich die Übergabe quittieren, wenn Sie ganz sichergehen wollen.

Beispiel: Informationsschreiben Sturzprophylaxe

Pflegedienst "Beispiel"

Informationen zur Sturzprophylaxe

Sehr geehrter Herr Scholz, sehr geehrte Angehörige,

im Rahmen unserer pflegerischen Leistungen haben wir festgestellt, dass Sie sturzgefährdet sind. Um dieses Risiko zu senken, haben wir Sie bereits ausführlich beraten. In diesem Schreiben fassen wir noch einmal die wichtigsten Informationen zusammen:

Der Sturz ist eines der größten Unfallrisiken im Alter. Sie gehen meist mit einer schwerwiegenden Einschränkung der bisherigen Lebensführung einher, die von Wunden und Knochenbrüchen über verlorenes Vertrauen in die eigene Mobilität bis hin zum Verlust der selbstständigen Lebensführung reichen.

Die größten Risikofaktoren sind:

  • unsicheres Gehen
  • "Stolperfallen" wie Läufer, Teppichkanten, Telefonkabel etc.
  • ungeeignetes Schuhwerk

Mit Ihnen gemeinsam haben wir Ihre individuellen Sturzrisiken erfasst und Sie hierüber informiert. Insbesondere haben wir Ihnen einige Maßnahmen vorgeschlagen, die Ihr Sturzrisiko senken können.

Wir empfehlen Ihnen:

  • für mehr Lichtquellen in Ihrer Wohnung zu sorgen,
  • "Stolperfallen" wie Teppiche und Kabel zu entfernen,
  • Hilfsmittel wie Hüftprotektoren, Gehstock oder Rollator zu benutzen,
  • festes Schuhwerk zu tragen,
  • Medikamente nur nach ausdrücklicher Anordnung Ihres Hausarztes einzunehmen,
  • sich zur Verbesserung des Wohnumfelds beraten zu lassen, etwa bei einer Wohnberatungsstelle, und
  • gezieltes Bewegungstraining, etwa durch Balance- und Mobilisationsübungen, zu betreiben.

Wenn Sie weitere Fragen zur Sturzporphylaxe haben, können Sie unsere Mitarbeiter jederzeit ansprechen oder unser Pflegebüro unter der Telefonnummer …. anrufen und einen weiteren Beratungstermin mit der Pflegedienstleitung vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Pflegedienst "Beispiel"

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