So beantragen Sie Pflegeunterstützungsgeld

Oft passiert es unvorhergesehen: Ein Familienmitglied wird zum Pflegefall und muss umsorgt werden. Wer sich für die Pflege des Betroffenen entscheidet, kann seinen Arbeits- und Privatalltag meist nicht problemlos miteinander vereinbaren und muss daheim bleiben. Für den Verdienstausfall steht dem Fürsorger das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld zu. Finanzielle Einbußen sollen ausgeglichen werden.

Erfahren Sie hier, wie Sie das Pflegeunterstützungsgeld beantragen können.

Pflegeunterstützungsgeld – Was ist das für eine Leistung?

Müssen Sie sich zuhause um einen Pflegefall kümmern, gehen Sie Ihrer gewohnten Arbeit nicht nach. Dies hat zur Folge, dass Sie während der Zeit kein Geld verdienen und Verluste erleiden. Die genannte Leistung dient als Ausgleich für den Verlust. Jedoch steht nicht jedem das Hilfsgeld zu. Bedenken Sie, dass die finanzielle Stütze lediglich für zehn Tage gewährleistet wird. Auch Selbstständige und Freiberufler bekommen das Pflegegeld nicht – Sie müssen Angestellter sein.

Dazu kommt: Der Betrieb, in welchem Sie tätig sind, muss eine Mindestzahl von 15 Mitarbeitern beschäftigen. Entscheidet sich Ihr Arbeitgeber dafür, Ihnen auch während der Fehlzeit Gehalt zu zahlen, haben Sie kein Recht auf Pflegeunterstützungsgeld. Die Regelung trat am 01.01.2015 in Kraft.

Unterschiedlich hohe Geldsätze

Steht Ihnen das Unterstützungsgeld zu, erhalten Sie keinen Fixbetrag. Die Auszahlung richtet sich nach Ihrem Bruttogehalt, wovon Sie 67 % der Finanzspritze bekommen. Die rechtliche Grundlage für die genaue Berechnung richtet sich nach § 45 Absatz 2 und den Sätzen 3 bis 5 im SGB (Sozialgesetzbuch) V. Maximal wird Ihnen ein Betrag von 96,25 Euro ausgezahlt.

Den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld richtig stellen

Wenden Sie sich für das Anliegen an den Träger der Pflegeversicherung beziehungsweise die private Versicherung des hilfsbedürftigen Familienmitgliedes. Sie müssen während der Antragstellung das Attest eines Arztes vorlegen, als Bescheinigung für die Dringlichkeit Ihres Einsatzes als heimischer Pfleger. Sie kontaktieren den Arzt, welcher sich um Ihren Familienangehörigen kümmert.

Darüber hinaus fordern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung über Ihr Gehalt und die voraussichtlichen Fehltage. Eventuell verlangt Ihr Arbeitgeber ebenfalls ein Attest über die Notwendigkeit der Pflege. Dieser Aufforderung müssen Sie nachkommen.

Im Übrigen haben Sie kein Recht auf wiederholte finanzielle Unterstützung, sondern nur die zehn Tage. Des Weiteren dürfen mehrere Familienmitglieder Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld stellen. Allerdings bleibt die Zeit der Stütze auf zehn Tage beschränkt, wenn sich alle Angehörigen um dieselbe pflegebedürftige Person kümmern.

Ihre Pflichten während der Unterstützung

Sie müssen für die Bezugszeit auch weiterhin Ihre Beiträge zur Sozialversicherung leisten, allerdings nur zur Hälfte. Die Pflegeversicherung leistet die andere Hälfte beziehungsweise den Gesamtbetrag, wenn Sie einem Minijob nachgehen.