Organspende wird neu geregelt – was bedeutet das für Pflegende?

Mit der Reform des Transplantationsgesetzes soll die Spendenbereitschaft der Bundesbürger erhöht werden. Zudem werden Lebendspender besser abgesichert und die technischen Abläufe der Organspenden einheitlich geregelt. Pflegende spielen eine wichtige Schlüsserolle bei der Umsetzung dieses Gesetzes. Sie können zu einer breiten Aufklärung über die Organspende beitragen.

In Deutschland stehen ca. 12.000 Menschen auf der Warteliste für ein neues Organ. Rund 1000 dieser Menschen sterben jedes Jahr, da es nicht genügend Spender gibt. Nach neuesten Unterschungen wären schon heute rund 3/4 der Bundesbürger grundsätzlich mit einer Organspende einverstanden, doch nur 25 Prozent der Bundesbürger haben einen Organspendeausweis.

Mit dem Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz will die Bundesregierung dieses verändern. Kernstück des Gesetzes ist eine breite Aufklärung zu den Möglichkeiten der Organ- und Gewerbespende durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.

Die Krankenversicherungen werden verpflichtet, ihren Mitgliedern ab dem 16. Lebensjahr regelmäßig Informationen einschließlich eines Organspendeausweises zuzusenden. Wer es möchte, kann seine Spendebereitschaft auch auf der elektonischen Gesundheitskarte hinterlegen.  Darüber hinaus haben die Krankenkassen ihren Versicherten auch fachlich qualifizierte Ansprechpartner für Fragen der Organ- und Gewerbespenden zu nennen. Darüber hinaus sollen Ämter Informationsmaterial an Bürger ausgeben, zum Beispiel wenn Sie einen Pass oder Führerschein abholen.

Wichtig für Pflegende: Keiner wird zu einer Organspende gezwungen.

Wenn die Organspende neu geregelt wird, werden auch Lebendspender besser abgesichert

Darüberhinaus werden Lebendspender besser abgesichert. Sie sollen durch die Lebendspende keine finanziellen Nachteile haben. Daher müssen künftig die Krankenkassen des Empfängers die Kosten einer Organspende übernehmen. Hierzu gehört die ambulante und stationäre Behandlung, Rehabilitationsmaßnahmen sowie Fahrt- und Reisekosten.

Auch die Erstattung des Verdienstausfall wird in Form eines Krankengeldanspruches im Gesetz geregelt. Dieses bedeutet die volle Erstattung des Nettolohnes. Darüber hinaus soll eine Arbeitsverhinderung infolge einer Organspende eine unverschuldete Arbeitsunfähigkeit darstellen. Auch in der gesetzlichen Unfallversicherung wird der Schutz bei Gesundheitsschäden durch die Lebendspende verbessert.

Verbesserte Abläufe in Krankenhäusern

Mit der Gesetzesänderung werden auch die Qualitäts- und Sicherheitsanforderung und die Arbeitsabläufe und Strukturen in den Krankenhäusern verbessert. Zukünftig kann eine Transplantation nur in einem Krankenhaus stattfinden, das über eine Intensivstation mit Beatmungsplätzen verfügt.

Die Entnahmekrankenhäuser werden verpflichtet, jeden Patienten, der als Spender infrage kommt, an die nächstgelegene Organisationszentrale der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) zu melden. Auch sind diese Krankenhäuser verpflichtet einen Transplantationsbeauftragten zu bestellen.

Dieser hat die Aufgabe, den Prozess der Organspende zwischen Krankenhaus und DSO zu koordinieren. Letztendlich werden niedergelassene Ärzte durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und der Bundesärztekammer mit Informationsmaterial zur Organspende für ihre Patienten versorgt.

Was bedeutet die neue Regelung der Organspende für Pflegende?

Pflegende sollten sich mit dem Thema Organspende intensiv auseinandersetzen und rechtzeitig die entsprechenden Maßnahmen treffen (Organspendeausweis). Bei individuellen Fragen, kann das "Infotelefon Organspende" unter 0800/9040400 kontaktiert werden.

Mehr Infos finden Sie auch unter organspende-info.de. Werden Sie Organpate und vertreten Sie dass Thema Organspende offensiv in ihrem Umkreis. Weitere Infos unter organpaten.de.