Kosten und Zusatzleistungen für einen Heimplatz

Die Kosten für einen stationären Heimplatz weichen je nach Einrichtung teilweise erheblich voneinander ab. Allerdings sollte die Entscheidung für ein bestimmtes Heim nicht allein unter finanziellen Aspekten fallen. Welche Kosten kommen nach Abzug der staatlichen Förderung durch die Pflegeversicherung auf Sie zu? Der Artikel versucht Orientierung zu geben!

Eine Heimunterbringung auch ohne Pflegestufe ist sehr selten und bedarf einer Bescheinigung zur Heimpflegebedürftigkeit durch den MDK. Hinsichtlich der Kosten sollten Sie so kalkulieren, dass der Gesamtaufwand nicht deutlich höher liegt als bei einer ambulanten Betreuungsform.

Bei seriöser Betrachtung sind die Kosten bei einer professionellen 24-Stunden-Pflege in jedem Fall ambulant auf Dauer höher als bei einer stationären Versorgungsform! Lediglich durch familiären und billiglohngestützten Einsatz kann es günstiger sein, wird aber qualitativen Anforderungen nicht immer gerecht werden können.

Ein zu tragender Eigenanteil bei Pflegestufe II von unter 1600,00 Euro in einem Pflegeheim erscheint durchaus angemessen. Sicherlich werden Sie die Preise der verschiedenen Anbieter vergleichen, aber die Entscheidung sollte davon keineswegs allein abhängen!

Woraus setzen sich die Kosten zusammen?
Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus Investitionskosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung und Pflegekosten. Renovierte oder neu gebaute Einrichtungen haben in der Regel einen höheren Investitionskostenanteil, der mit den Jahren immer geringer wird und sich also auch auf die Gesamtkosten mildernd auswirkt.

Wie hoch ist der zu tragende Eigenanteil nach Abzug des Zuschusses durch die Pflegeversicherung? Beispielrechnung:

Pflegestufe

Gesamtkosten

Was zahlt die Pflegeversicherung?

zu tragender Eigenanteil

0

1800,- €

0,- €

1800,- €

1

2450,- €

1023,- €

1427,- €

2

2850,- €

1279,- €

1571,- €

3

3350,- €

(ab 1.1.12: 1550,-€) 1510,- €

1840,- €

Härtefall

3500,- €

(ab 1.1.12: 1918,-€) 1825,- €

1675,- €

Sollten Sie in Pflegestufe 3 eingestuft sein, lohnt sich die Prüfung, ob die Voraussetzungen für einen Härtefall vorliegen, da sich dadurch in vielen Heimen der Eigenanteil reduziert! Dies ist häufiger der Fall als allgemein angenommen wird.
Zur Finanzierung der Heimentgelte werden die Ansprüche aus Renten und Pensionen sowie sonstige laufende Einkünfte (z. B. Miet- und Zinseinnahmen) einbezogen.

Ist damit das Heimentgelt noch nicht abgedeckt, kann ein Antrag auf Hilfe zur Pflege beim örtlichen Träger der Sozialhilfe gestellt werden. Dazu wird das Vermögen des Heimbewohners herangezogen und bis auf einen Freibetrag den Sozialhilfeleistungen angerechnet. Eine differenzierte Nachfrage hinsichtlich der Freibeträge bei Beratungsstellen von sozialen Diensten kann durchaus eine Entscheidungshilfe sein, um zu prüfen, inwieweit tatsächlich Gehälter und Vermögen von Angehörigen mit herangezogen werden.

Manche Heime bieten gezielte Zusatzleistungen an. Auch hier lohnt sich der Vergleich: Bieten unterschiedliche Träger vielleicht kostenpflichtig Dinge an, die bei anderen enthalten sind? Aber auch: Bietet die Einrichtung durchaus sinnvolle Zusatzleistungen an?

Folgende Kosten sollten Sie auf Ihre Gesamtrechnung zum Eigenanteil auf jeden Fall hinzurechnen: Kosten für Zeitung, Telefon, Frisör, Fußpflege, Kulturveranstaltungen (pauschal monatlich ca. 80,-€). Bei Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit in Stufe 1 müssen Sie also insgesamt mit etwa 1500,- € finanziellen Eigenmitteln kalkulieren.