Urteil der Heimaufsicht: Übernehmen Sie die Heimleitung für höchstens 2 Heime

Die Diakonie Neuendettelsau darf einen Heimleiter nicht für drei Heime einsetzen, die ca. 20 Minuten Fahrzeit auseinanderliegen. Laut Urteil der Heimaufsicht ist eine Reaktionszeit von 20 Minuten trotz jederzeitiger telefonischer Erreichbarkeit des Heimleiters zu lang. Für die Heimaufsicht sind knapp 280 Überstunden pro Pflegekraft in der neuen Einrichtung ein Beweis dafür, dass eine Heimleitung nicht mehr als zwei Heime leiten kann. Die Summe der Überstunden sei durch die fehlende Führungsstruktur zu erklären.
Urteil aus Ansbach
Die Diakonie Neuendettelsau darf einen Heimleiter nicht für drei Heime einsetzen, die ca. 20 Minuten Fahrzeit auseinanderliegen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Ansbach und bestätigte damit den Bescheid der Heimaufsicht Bayern (Az.: AN 4 K 0.01811).
Heimaufsicht: Mehr als zwei Heime dürfen Sie nicht leiten
Das Verwaltungsgericht entschied nun, dass die Heimleitung im Tagesgeschehen eine zentrale Rolle spiele und eine enge Beziehung zum Personal und den Bewohnern habe. Es sei fraglich, ob die Heimleitung an drei unterschiedlichen Orten diese Rolle in vollem Umfang ausfüllen könne.

Die Heimgesetze legen keine Zahl fest
Das Heimgesetz in Bayern hat, wie in den meisten anderen Bundesländern auch, die Anzahl der Einrichtungen pro Heimleiter nicht eingeschränkt. Somit hängt die Genehmigung für die Heimleitung mehrerer Einrichtungen vom Ermessen der Heimaufsicht ab.

Wie entscheiden Sie sich, wenn Sie gefragt werden?
Um Kosten zu reduzieren, ist der Personalabbau wie in den meisten Dienstleistungsunternehmen eine intensiv genutzte Maßnahme. Geld allein macht bekanntlich nicht glücklich. Falls Ihr Träger Sie vor die Entscheidung der Mehrfachheimleitung stellt, müssen Sie überlegen, ob diese Herausforderung und Aufgabenausdehnung für Sie sinnvoll ist.

Bedenken Sie die Auswirkungen
Eine tatsächliche Kostenersparnis durch eine Mehrfachheimleitung ist im Einzelfall zu prüfen. Denn Sie müssen in einer Pflegesatzverhandlung den Stellenanteil des Heimleiters angeben. Die Reduzierung dieses Stellenanteils – weil eine Stelle auf mehrere Heime verteilt wird – führt letztendlich zu einem geringeren Pflegesatz in allen Einrichtungen. Rechnen Sie also vor einem Antrag bei der Heimaufsicht mit Ihren Trägern aus, welche Kosten und Nutzen die Mehrfachheimleitung verursacht.