Lohnnebenkosten für Minijobber minimieren

Minijobber sind in vielen Betrieben beliebt, da sie flexibel einsetzbar sind. Allerdings sind sie aus Sicht des Betriebes mit über 30 Prozent Lohnnebenkosten auch ein hoher Kostenfaktor. Dieser Kostenpunkt lässt sich allerdings mit etwas Geschick verringern.

Lohnnebenkosten für Minijobber lassen sich minimieren
Minijobber oder auch geringfügig entlohnt beschäftigte Arbeitnehmer sind sozialversicherungsfrei und müssen selbst keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Allerdings werden Ihnen als Arbeitgeber pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung aufgebürdet. Diese betragen zur Krankenversicherung 13 Prozent des Arbeitsentgelts und 15 Prozent zur Rentenversicherung. Leistungsansprüche für den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer erwachsen daraus im Übrigen nicht.

In der Rentenversicherung können die Arbeitgeberkosten nicht gesenkt werden, aber in der Krankenversicherung gibt es eine Möglichkeit, die pauschalen Beiträge zu umgehen. Voraussetzung für die pauschalen Krankenversicherungsbeiträge ist nämlich die Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Sie für privat Krankenversicherte im Minijob keine pauschalen Beiträge abführen müssen.

Es empfiehlt sich daher bei der Einstellung von Minijobbern durchaus darauf zu achten, ob es sich bei dem neuen Mitarbeiter um einen privat krankenversicherten Arbeitnehmer handelt. Denn für diesen entfallen die Krankenversicherungsbeiträge im Minijob.

Beispielrechnung:
Kosten für einen Minijobber mit einem Entgelt von 400 Euro monatlich, der gesetzlich krankenversichert ist:

  • Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung:
    400 Euro x 13 Prozent = 52,00 Euro
  • Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung:
    400 Euro x 15 Prozent = 60,00 Euro
  • Pauschsteuer:
    400 Euro x 2 Prozent = 8,00 Euro

Gesamtkosten: 520,00 Euro

Kosten für einen Minijobber mit einem Entgelt von 400 Euro monatlich, der privat krankenversichert ist:

  • Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung:
    400 Euro x 0 Prozent = 0 Euro
  • Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung:
    400 Euro x 15 Prozent = 60,00 Euro
  • Pauschsteuer:
    400 Euro x 2 Prozent = 8,00 Euro

Gesamtkosten: 468,00 Euro

Der Arbeitgeber spart hier monatlich 52 Euro, ergo 624 Euro im Jahr.

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