Das sollten Sie beachten, wenn Sie Schulabgänger beschäftigen

Viele Schulabgänger üben in den Ferien noch einen Ferienjob aus. Dieser besondere Zeitraum nach der Schule und vor einem neuen Lebensabschnitt, wie Studium oder Beginn einer Ausbildung, ist sozialversicherungsrechtlich besonders zu betrachten und birgt den einen oder anderen Fallstrick. Lesen Sie hier, wie Sie Schulabgänger richtig beurteilen.

Befristete Beschäftigung von Schulabgängern

Sozialversicherungsrechtlich werden diese Personen nach Beendigung der Schullaufbahn nicht mehr als Schüler, sondern als normale Arbeitnehmer gesehen. Dies führt dazu, dass sie unter Umständen auch in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig werden.

Allerdings dürfte dies bei vielen Ferienjobs nicht der Fall sein, da hier die Voraussetzungen der Kurzfristigkeit vorliegen und somit Versicherungsfreiheit in allen Sozialversicherungszweigen vorliegt.

Achtung: Berufsmäßigkeit zwischen Schule und Ausbildung

Sie sollten wachsam sein. Beschäftigungen, die nicht nur gelegentlich
ausgeübt werden, gelten als wirtschaftlich bedeutend und sind deshalb
als berufsmäßig einzustufen. Dazu gehören beispielsweise Beschäftigungen
von Schulabgängern vor Aufnahme einer ersten Dauerbeschäftigung.

Dies
kann beispielsweise ein Ausbildungsverhältnis, ein versicherungsfreies
Dienstverhältnis als Beamter oder als Soldat auf Zeit sein. Ebenso gilt
die Aufnahme eines Dualen Studiums als Beginn eines
Dauerarbeitsverhältnisses, sodass auch hier Berufsmäßigkeit gegeben ist.

Sollte der Schulabgänger nach dem Ferienjob bei Ihnen an einem freiwillig ökologischen oder sozialen Jahr oder dem Bundesfreiwilligendienst teilnehmen, so ist ebenfalls von Berufsmäßigkeit auszugehen.

Keine Berufsmäßigkeit zwischen Schule und Studium

Beschäftigungen, die nur gelegentlich ausgeübt werden und von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung sind, werden nicht als berufsmäßig gesehen. Dies liegt beispielsweise vor, wenn der Ferienjobber bei Ihnen nach Schulabschluss und vor der beabsichtigten Aufnahme eines Studiums, z.B. Fachschulausbildung, Fach- oder Hochschulstudium, arbeitet.