So führen Sie mit Ihrem Betriebsrat problemlos Maßnahmen zum Nichtraucherschutz ein

Rauchverbote werden derzeit kontrovers diskutiert. An der Frage, ob der Genuss von Glimmstängeln in Gaststätten verboten werden soll, scheiden sich die Geister. Doch wie sieht es eigentlich mit dem Nichtraucherschutz und dem Rauchverbot im Betrieb aus? Immer mehr Mitarbeiter wollen ein rauchfreies Büro.

Oft blockieren die Betriebsräte aber eine betriebsinterne Regelung, weil sie selber rauchen. Oder ein gesundheitsbewusster Betriebsrat will unbedingt ein betriebliches Rauchverbot auch gegen den Willen einiger Mitarbeiter durchsetzen. Und schon geraten Sie als Arbeitgeber zwischen die Fronten.  

Nichtraucherschutz ist gesetzliche Pflicht Dabei ist Nichtraucherschutz schon lange kein freundliches Entgegenkommen an die Nichtraucher mehr, sondern gesetzliche Pflicht.

Wichtiger Hinweis
Nach § 5 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Sie für den Gesundheitsschutz Ihrer nichtrauchenden Mitarbeiter verantwortlich.
Dennoch ist in vielen Betrieben die Einführung eines Rauchverbots am Arbeitsplatz noch ein absolutes Tabuthema. Gehen Sie das Thema dennoch an, bevor es im Zweifel Ihr Betriebsrat tut. Nach § 80 Absatz 1 Nr. 1 BetrVG muss Ihr Betriebsrat nämlich über die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften wachen. Hierzu zählt auch § 5 ArbStättV.

Empfehlung:
Behalten Sie das Heft des Handelns in der Hand. Als Arbeitgeber können Sie grundsätzlich frei entscheiden, wie Sie Ihre Mitarbeiter vor dem "blauen Dunst" schützen. Ergreifen Sie deswegen von sich aus die Initiative, und setzen Sie Ihre eigenen Vorstellungen um, bevor Ihr Betriebsrat auf den Plan gerufen wird und Sie mit seinen eigenen Plänen zum Nichtraucherschutz konfrontiert. So ersparen Sie sich zähe Diskussionen und eine langatmige Umsetzung.

3 Tipps, wie Sie blitzschnell ein Rauchverbot einführen
Auch bei der Einführung eines Rauchverbots gilt: Je systematischer Sie herangehen, desto einfacher lässt sich eine Regelung mit Ihrem Betriebsrat finden. Mit den folgenden 3 Tipps können Sie blitzschnell Maßnahmen zum Nichtraucherschutz ergreifen:

Tipp 1: Alternativen suchen
Ein totales Rauchverbot stellt meist den Betriebsfrieden auf eine harte Probe. Denken Sie also über wirksame Alternativen, wie die

  • Trennung von Arbeitsplätzen für Raucher und Nichtraucher,
  • Einrichtung von Raucherzonen oder
  • Verbesserung der Lüftungstechnik nach.

Tipp 2: Betriebsrat einschalten
Bei betrieblichen Rauchverboten hat Ihr Betriebsrat in der Regel nach § 87 Absatz 1 Nr. 1 bzw. Nr. 7 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht. Die Einführung eines Rauchverbots stellt nämlich eine Maßnahme zum Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter dar, bei der ein bestehender Betriebsrat grundsätzlich beteiligt werden muss. Nehmen Sie Ihrem Betriebsrat also den Wind aus den Segeln und konfrontieren Sie ihn frühzeitig mit Ihren eigenen Vorstellungen. So können Sie diese wirksam durchsetzen.

Tipp 3: Betriebsvereinbarung treffen
Legen Sie Ihrem Betriebsrat schon im ersten Gespräch eine freiwillige Betriebsvereinbarung vor, die den betrieblichen Geltungsbereich, die Grundsätze und die Art des Nichtraucherschutzes sowie konkrete Maßnahmen bei Verstößen regelt. Mit Hilfe einer solchen freiwilligen Betriebsvereinbarung können Sie Ihre Vorstellungen von einem betrieblichen Rauchverbot nämlich im Einvernehmen mit Ihrem Betriebsrat effektiv durchsetzen.