Übernommene Auzubildende haben sofort Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Übernimmt der Arbeitgeber einen ehemaligen Auszubildenden im Anschluss an dessen Ausbildungszeit, steht dem Mitarbeiter im Krankheitsfall Entgeltfortzahlung ohne Wartezeit zu. Dies hat das Bundesarbeitsgericht jetzt entschieden.