Weihnachtsgeld: Diese Rechtsgrundlagen sollten Sie beachten

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Sie zur Zahlung von Weihnachtsgeld verpflichten können. So sind Sie zum Beispiel verpflichtet Weihnachtsgeld zu zahlen, wenn es eine entsprechende Klausel in einem für Ihren Betrieb gültigen Tarifvertrag gibt. Aber auch Betriebsvereinbarungen oder individuell ausgehandelte Arbeitsverträge können dazu führen, dass Sie Weihnachtsgeld zahlen müssen.

Musterformulierung: Wie Sie eine Zielvereinbarung formulieren können

In einer Zielvereinbarung legen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam fest, welche konkreten Leistungen bzw. Verbesserungen in einer gewissen Zeit erreicht werden sollen. Werden diese Ziele erreicht, erhält der Arbeitnehmer hiefür eine Belohnung – meist in Form eines zusätzlichen variablen Vergütungsbestandteils. Dieser wird vorab gemeinsam festgelegt. Und so könnte eine Musterformulierung für eine Zielvereinbarungsregelung lauten:

Personalmanagement: So führen Sie die elektronische Personalakte erfolgreich ein

Weil mit der modernen Technik manches einfacher von der Hand geht, haben schon viele Unternehmen die zeitaufwändige Personalaktenführung digitalisiert. So lassen sich schneller Änderungen vornehmen oder sogar manche Arbeiten automatisieren. Wenn auch in Ihrem Unternehmen das digitale Zeitalter im Personalbüro Einzug halten soll, dann sollten Sie die folgenden Tipps beachten.

Warum Sie jede Eingruppierung umfassend prüfen sollten

Bei der Eingruppierung Ihrer Arbeitskollegen sollten Sie immer ganz besonders gut hinschauen. Schnell kann es Ihnen passieren, dass ein Arbeitnehmer auf eine neue Eingruppierung pocht, weil er der Meinung ist, er müsste für die von ihm geleistete Arbeit höher entlohnt werden. Wird diesem Wunsch nicht entsprochen, hat er trotzdem Anspruch auf Prüfung der Eingruppierung in eine andere, höhere Gehaltsklasse.

Arbeitszeugnis: Eine überdurchschnittliche Leistung müssen Sie als Arbeitnehmer beweisen

Ein Arbeitnehmer bat nach Beendigung seines 10-monatigen Arbeitsverhältnisses um ein Arbeitszeugnis. Der Arbeitgeber kam dieser Bitte auch nach, allerdings war dem Mitarbeiter die durchschnittliche Beurteilung zu wenig. Stattdessen verlangte er eine Bewertung mit der Formulierung: „stets zur vollsten Zufriedenheit“, was Note 1 entspricht. Der Arbeitgeber hielt dagegen, dass der Mitarbeiter diese Leistung nicht erbracht habe.

Verbot privater Internetnutzung: Ihr Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht

An fast jedem Arbeitsplatz steht mittlerweile ein Computer. Viele Arbeitgeber klagen nun über Mitarbeiter, die ständig privat im Internet surfen. Dabei ist die Lösung dieses Problem nicht schwer: Schaffen Sie klare Verhältnisse und verbieten Sie die private Internetnutzung. Ihr Betriebsrat hat beim Verbot kein Mitsprachrecht, dies ist allein Ihre Entscheidung.

Gehaltserhöhungen dürfen Sie individuell aushandeln

Wie bei allen Vergünstigungen für Ihre Mitarbeiter müssen Sie auch bei Gehaltserhöhungen grundsätzlich den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Das bedeutet für Sie: Sie dürfen einzelne Mitarbeiter nicht willkürlich von Gehaltserhöhungen ausnehmen. Allerdings können Sie im Einzelfall die Gehaltserhöhungen individuell aushandeln – auch wenn das dann zu einer Ungleichbehandlung führt.

Neue Regelungen für den Fahrtenschreiber: So vermeiden Sie Bußgelder

Zum 11. April 2007 trat die zweite Stufe der Neuregelung für Fahrtenschreiber in Kraft. Die maßgebliche EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 schreibt unter anderem die Pflicht zum Einbau digitaler Tachometer vor und verstärkt die Haftung von Unternehmen hinsichtlich der Einhaltung des Fahrpersonalrechts. Lesen Sie, was für Anforderungen an Fahrtenschreiber und Fahrer zukommen.

Unfall auf dem Weg zur Arbeit: Wann zahlt die Unfallversicherung?

Grundsätzlich steht nur der direkte Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser muss in einem inneren sachlichen Zusammenhang mit der Beschäftigung stehen und darf nicht eigenwirtschaftlichen Interessen dienen. Macht der Arbeitnehmer einen Umweg, zahlt die Unfallversicherung aus diesen Gründen häufig nicht. Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn der Umweg nur deswegen gefahren wird, weil die Fahrzeit und die Fahrqualität erheblich günstiger sind.

Betriebssport fördert die Gesundheit und den Teamgeist

Der Betrieb und die Arbeitsstelle sind für viele Menschen heute nicht mehr nur ein Platz, an dem sie ihr Geld verdienen. Betriebssport fördert die Gesundheit und den Teamgeist. Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter auf dem Weg zu dieser Erkenntnis. Bieten Sie Betriebssport an. Ein Betriebssport-Programm müssen Sie auf die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter einstellen. Eine betriebseigene Fußballmannschaft ist zwar ein guter Anfang, aber nur Teil eines Gesamtprogramms.

Mitarbeiterführung: Streithähne erkennen – Konflikte ausräumen

Die meisten Konflikte am Arbeitsplatz entstehen nicht auf der sachlichen Ebene, sondern aus persönlichen Antipathien heraus. Im Extremfall konzentrieren sich die Kontrahenten nur noch auf ihren Konflikt und vergiften die gesamte Arbeitsatmosphäre. Als Vorgesetzter können Sie diese Streitigkeiten am Arbeitsplatz zwar nicht vermeiden, aber Konfliktsituationen entschärfen. Dafür sollten Sie die 4 wichtigsten Konflikttypen kennen:

Führungskräfte: Ermuntern Sie Ihre Mitarbeiter zur Zivilcourage

In Zukunft werden die Unternehmen am erfolgreichsten sein, die besonders viele mutige Mitarbeiter haben. Das schließt Dieter Frey, Professor für Wirtschafts- und Sozialpsychologie und Akademischer Leiter der Bayerischen Eliteakademie, aus seinen aktuellen Untersuchungen. Doch die meisten Mitarbeiter halten den Mund und vermeiden es, Missstände im Unternehmen aufzudecken. Zu groß ist die Angst, ihre Ehrlichkeit könnte als aufständisch interpretiert werden und auf sie zurückfallen. Aber gerade die Basis, wo Missstände durchaus erkannt werden, stellt die Weichen für die Zukunft des Unternehmens.

Achtung! Ein verklausulierter Aufhebungsvertrag ist unwirksam

Im Zuge eines Personalabbaus wurde auch einer als Software-Entwicklerin beschäftigten Arbeitnehmerin betriebsbedingt gekündigt. Nach Ausspruch der Kündigung schlossen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin eine vorformulierte „Ergänzung zum Arbeitsvertrag“. Darin war die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in 12 Monaten vereinbart. Bis dahin sollte die Mitarbeiterin einem eigenständigen Betriebsteil zugeordnet werden und nicht mehr zur Arbeitsleistung verpflichtet sein („Kurzarbeit Null“). Die Arbeitnehmerin sah in dieser Vereinbarung eine unzulässige Befristung und klagte auf Weiterbeschäftigung.

Arbeitsunfall: Wann Sie eine Unfallanzeige machen sollten

Erleidet einer Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin eine Unfall und ist so verletzt, dass er mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist, sind Sie verpflichtet, dem Unfallversicherungsträger innerhalb von drei Tagen eine Unfallanzeige zu machen. Außerdem sind die Sicherheitsfachkraft und der Betriebsarzt zu informieren. Die Unfallanzeige muss Angaben zu:

Berufsunfähigkeitsrente: Neues Grundsatzurteil macht es leichter

Dieses aktuelle Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 7. Februar 2007 (Az.: IV ZR 244/04) wird vielen Versicherungen nicht schmecken – gibt Ihnen aber die Möglichkeit, im Verkaufsgespräch darauf hinzuweisen, dass eine Berufsunfähigkeitsrente – anders als oft in der Presse zu lesen – wirklich auch dann eintritt, wenn man „seinen“ Beruf nicht mehr ausüben kann. Und das ist gerade für Selbstständige sehr interessant.

Steuerpflichtiger Arbeitslohn: Payback-Punkte gehören jetzt dem Arbeitgeber!

Dienstlich erworbene Bonusmeilen aus Vielfliegerprogrammen gehören dem Arbeitgeber, so ein Entscheid des Bundesarbeitsgerichts. Darf ein Arbeitnehmer sie behalten, müssen die Vorteile bei der Entgeltabrechnung abzüglich des Freibetrags (1.080 Euro) berücksichtigt werden. Eine neue Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums (BMF) legt nun fest: Auch Vorteile aus Payback-Programmen gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Eine motivierende Mitarbeiterbeurteilung: Grundstein für den Erfolg

Da Ihre Mitarbeiter im Zielgespräch eigenverantwortlich festgelegt haben, was sie erreichen wollen, lassen sie sich daran auch bereitwillig messen. Lassen Sie vereinbarte Ziele im Tagesgeschäft nicht aus dem Augen. Eine zielgerichtete Mitarbeiterbeurteilung können Sie jedoch erst nach Ablauf der vereinbarten Arbeitsperiode durchführen.

Formulierungsfalle Betriebsanweisungen

Betriebsanweisungen sollen leicht verständlich und sofort umsetzbar sein, und spätestens nach einer Einweisung oder Schulung erfolgen. Wenn der Adressat erst überlegen oder dreimal lesen muss, ist die Formulierung missglückt und für die Praxis untauglich. Diese fünf Formulierungsfallen können relativ leicht umgangen werden, kommen aber trotzdem häufiger vor.

Leiharbeiter: Achten Sie besonders auf die Sicherheitsunterweisung

Rolf S. ist als Leiharbeiter in einem Metallbetrieb eingesetzt. Als er sich nach einem Arbeitsunfall über die fehlende Sicherheitsunterweisung beschwert, drohte ihm der Chef offen mit der Kündigung. Zugegeben, ein besonders krasser Fall, den das Fernsehmagazin „Report“ in der Sendung vom 8. Januar 2007 anprangerte. Aber er verweist – stellvertretend für viele andere dieser Art – auf eine Risikogruppe im Arbeitsschutz, bei der Sie als Sicherheitsfachkraft zunehmend gefordert sind: die Leiharbeiter.

Urteil der Heimaufsicht: Übernehmen Sie die Heimleitung für höchstens 2 Heime

Die Diakonie Neuendettelsau darf einen Heimleiter nicht für drei Heime einsetzen, die ca. 20 Minuten Fahrzeit auseinanderliegen. Laut Urteil der Heimaufsicht ist eine Reaktionszeit von 20 Minuten trotz jederzeitiger telefonischer Erreichbarkeit des Heimleiters zu lang. Für die Heimaufsicht sind knapp 280 Überstunden pro Pflegekraft in der neuen Einrichtung ein Beweis dafür, dass eine Heimleitung nicht mehr als zwei Heime leiten kann. Die Summe der Überstunden sei durch die fehlende Führungsstruktur zu erklären.

Workaholics – Das steckt wirklich dahinter

Nahezu jeder kennt die Gefahren „klassischer“ Suchtmittel wie Alkohol, Nikotin und Drogen. Aber auch Arbeit kann süchtig machen – oft mit genauso extremen Folgen wie bei einer Alkoholabhängigkeit. Das große Problem dabei: Viele Workaholics gelten nicht als süchtig oder krank, sondern genießen sogar sehr hohes Ansehen – zumindest im Anfangsstadium ihrer Sucht. So finden sich auch 5 weitere Mythen über Workaholics.

Selbsttest: Welchen Führungsstil leben Sie

Jede Führungskraft hat zwar ihren individuellen Führungsstil, dennoch sind heute 2 Führungsstile vorherrschend: Beim autoritären Führungsstil gibt die Führungskraft Anweisungen, Aufgaben und Anordnungen weiter, ohne die Mitarbeiter nach ihrer Meinung zu fragen. Entscheidungen können dadurch schnell getroffen werden. Motivation und Selbstverantwortung der Mitarbeiter spielen eine eher untergeordnete Rolle. Beim kooperativen Führungsstil bezieht die Führungskraft ihre Mitarbeiter in das Betriebsgeschehen mit ein. Eine positive Arbeitsatmosphäre schafft die Grundlage für eine hohe Motivation. Welchen Führungsstil praktizieren Sie? Unser nachfolgender Selbsttest verrät es Ihnen:

Essenszuschüsse: Bundesregierung erhöht Sachbezugswert

Mitarbeiterverpflegung wird in Deutschland staatlich gefördert. Die Bundesregierung erhöht den darin enthaltenen Sachbezugswert zum 01. Januar 2007 um 0,03 Euro pro Arbeitstag. Es wird allgemein erwartet, dass der Bundesrat dieser Regelung zustimmen wird. Die staatlich geförderte Mitarbeiterverpflegung ist damit für Unternehmen von 2007 an bis zu 1.269,40 Euro jährlich pro Arbeitnehmer steuerfrei. Essensmarken oder Restaurant Schecks, die außer Haus eingelöst werden können, eignen sich hierfür besonders. Sie sind eine gefragte Alternative, wenn sich eine betriebseigene Kantine nicht trägt. Sodexho Pass ist spezialisiert auf diesen Bereich und bietet mit dem Restaurant-Scheck ein einfaches und sicheres System zur Essensbezuschussung.

Wählen Sie die passende Motivation zu den unterschiedlichen Führungsstilen

So unterschiedlich wie Ihre Mitarbeiter und Ihr Führungsstil, so verschieden sind auch die Möglichkeiten zur Motivation. Was in der einen Situation motiviert und aufbaut, kann in einer anderen Situation oder bei einem anderen Menschen das absolute Gegenteil bewirken. So wählen Sie den passenden Führungsstil, um Ihre Mitarbeiter zu motivieren.

Teamsitzungen zum Erfolg führen: Darauf sollten Sie achten

Sie kennen diese Situation sicherlich aus eigener Erfahrung: In der Teamsitzung wollen Sie das neue Projekt besprechen, die Kolleginnen und Kollegen diskutieren so lange über Nebensächlichkeiten, bis sich die Diskussion nur noch im Kreis dreht. Am Ende stellen Sie fest, dass Ihnen die Zeit davongerannt ist und Sie wieder zu keinem Ergebnis gekommen sind. Teamsitzungen müssen jedoch nicht so ablaufen.

Betriebsklima: So beugen Sie Konflikten vor

Konflikte gehören zum Arbeitsleben. Jedoch gerade in kleineren Einrichtungen oder Betrieben kann ein solcher Streit zwischen Kollegen das ganze Team belasten. Auch wenn sich Konflikte nicht ganz vermeiden lassen; Sie können als Vorgesetzte/-r einiges dafür tun, dass Konflikte nicht eskalieren oder möglicherweise gar nicht erst entstehen:

Aktuelles Urteil: So senken Sie Ihre Kosten bei 400-Euro-Jobs

Seit dem 1.7.2006 zahlen Sie für Ihre 400-Euro-Jobs mehr Geld. Die monatliche Abgabenpauschale ist von 25 auf 30 Prozent gestiegen. Können Sie sich die darin enthaltene pauschale Lohnsteuer von 2 Prozent wieder von Ihrem Minijobber zurückholen und so die Kosten auf 28 Prozent senken? Ein wichtiges Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 1.2.2006 (Az. 5 AZR 628/04) gibt die Antwort.

Einen Eingliederungszuschuss beantragen: Entscheidend ist der Tag des Arbeitsantritts

Wenn in Ihrem Unternehmen Menschen mit Behinderungen, Personen, die auf Grund ihres Bildungsstandes schwer zu vermitteln sind, oder Langzeitarbeitslose eingestellt werden, können Sie nach Paragraphen 217 ff. SGB III bei der Agentur für Arbeit einen Eingliederungszuschuss beantragen. Der Eingliederungszuschuss wird als Ausgleich für zu erwartende Minderleistungen des Arbeitnehmers gezahlt.

Kostenlose Garagenplätze sind in der Regel Arbeitsentgelt

Erhalten Ihre Mitarbeiter Extra-Leistungen, müssen Sie vor allem bei 400-Euro-Kräften vorsichtig sein: Die Überschreitung der Gehaltsgrenze macht unter Umständen aus einem versicherungsfreien Arbeitsverhältnis ein versicherungspflichtiges. Das kann auch durch das Zur-Verfügung-Stellen kostenloser Garagenplätze passieren. Eben solche Garagenplätze wurden einem Unternehmen in Köln zum Verhängnis.

Mit einem Lehrerausflug die Teambildung fördern

Haben Lehrer das Recht auf einen Lehrerausflug? Kann der Schulleiter den Ausflug sogar als Pflicht verordnen? Analog zum Betriebsausflug in Firmen trifft beides nicht zu. Denn es gibt keine gesetzliche oder vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Doch für Sie gibt es einen guten Grund, das Schuljahr mit einem Lehrerausflug zu beginnen: Wenn Sie mehrere neue Lehrkräfte bekommen haben, ist dies ein hilfreicher Weg, die Teambildung zu fördern.